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20.05.2019 Auswärtiges — Antwort — hib 587/2019

Verbesserung bei Rückkehrkooperation

Berlin: (hib/AHE) Im Zeitraum von 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2018 ist der Aufenthalt von insgesamt 13 Diplomaten und anderen bevorrechtigten Personen auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland nach Akkreditierung von der Bundesregierung nicht weiter geduldet worden. Das geht aus der Antwort (19/9819) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor (19/9145), die darin unter anderem die Auffassung vertrat, „dass Restriktionen bei der Vergabe von Visa an Regierungsoffizielle und Geschäftsreisende zu einer höheren Mitwirkungsbereitschaft an der Ausstellung von Reisepapieren und Rücknahme der eigenen Staatsangehörigen bei den Flüchtlingsherkunftsländern führen könnten“. Dazu heißt es in der Antwort: „Der kohärente Ansatz der Bundesregierung zielt auf eine in allen Bereichen verbesserte Rückübernahmezusammenarbeit mit den Herkunftsländern ab.“ Hierbei setze die Bundesregierung zur Erhöhung der Rückübernahmebereitschaft die gesamte Bandbreite der Einflussmöglichkeiten aller Ressorts, unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungs- und der Visapolitik ein. Auf Initiative der Bundesregierung sei das Thema „Einsatz der Visapolitik als Hebel zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich der Rückübernahme“ auf EU-Ebene vorangetrieben worden. Mit Abschluss der laufenden Reform des Visakodex werde eine Verknüpfung zwischen Rückkehrkooperation und der Erteilung von Schengen-Visa rechtlich verankert.

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