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21.05.2019 Auswärtiges — Antwort — hib 592/2019

Beziehungen zu Venezuela

Berlin: (hib/AHE) Die „politische Anerkennung“ von Juan Guaidó als Interimspräsidenten Venezuelas durch die Bundesregierung soll ihn „als Vorsitzenden der letzten verbleibenden demokratisch legitimierten Staatsgewalt Venezuelas, der Nationalversammlung“ stärken. „Verfassungsmäßige Aufgabe von Juan Guaidó als Übergangspräsident in Venezuela ist es, möglichst rasch freie und faire Präsidentschaftswahlen zu organisieren“, heißt es in der Antwort (19/9130) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/8495).

Darin begründet die Bundesregierung unter anderem auch, aus welchen Gründen sie die Präsidentschaftswahl vom Mai 2018 in Venezuela als „illegitime und undemokratische Wahl“ bezeichnet hat: „Der Wahlprozess war seit seiner verfassungswidrigen Einberufung durch die (von der Bundesregierung und der Europäischen Union nicht anerkannte) sogenannte verfassungsgebende Versammlung von Unregelmäßigkeiten und Manipulationen geprägt: einseitige Festlegung des Wahltermins durch die Regierung, Ausschluss der wichtigsten Oppositionsparteien durch verwaltungstechnische Schikanen, Ausschluss der aussichtsreichsten Kandidaten der Opposition (soweit nicht ohnehin schon seit längerer Zeit in Haft oder im Exil) und Wählernötigung.“ Präsident Nicolás Maduro verfüge über eine dominante Stellung in den staatlichen Medien und nutzte staatliche Gelder sowohl für den Wahlkampf als auch zur sozialen Kontrolle der Bevölkerung durch die Verteilung staatlicher Lebensmittelpakete.

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