Steuervorteile für den Rundfunk
Berlin: (hib/HLE) Zu den Ausführungen des Bundesrechnungshofes zu Steuervorteilen für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten stellt die FDP-Fraktion eine Kleine Anfrage (19/10118). Die Bundesregierung soll unter anderem der Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag und die weiteren Einnahmen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nennen. Außerdem wird nach der Ausgabenstruktur und den Steuerzahlungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gefragt. Die Bundesregierung soll auch Stellung beziehen zur Einschätzung des Bundesrechnungshofes, wonach die geltenden Pauschalen für Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer zu niedrig sind.