Gültigkeit von Rüstungs-Vereinbarung
Berlin: (hib/PEZ) In der Diskussion um Rüstungsexporte hat die Bundesregierung keine Kenntnis darüber, dass das Schmidt-Debré-Abkommen von französischer Seite in Frage gestellt worden ist. Das geht aus der Antwort (19/9902) auf eine Kleine Anfrage (19/9317) der Fraktion Die Linke hervor. Das deutsch-französische Abkommen aus dem Jahr 1972 beinhaltet eine Vereinbarung über die Ausfuhr von gemeinsam entwickelten und gefertigten Kriegswaffen und sonstigem Rüstungsmaterial. Es gelte explizit unter der Prämisse, dass über den Export von Kriegswaffen und sonstigem Rüstungsmaterial die Regierungen beider Länder jeweils souverän entscheiden, erklärt die Bundesregierung nun weiter. „Die einschlägigen nationalen Gesetze sollen im Geiste der deutsch-französischen Zusammenarbeit ausgelegt und angewandt werden.“