Kontrolle von Endverbleibserklärungen
Berlin: (hib/PEZ) Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu einem Verstoß gegen Endverbleibserklärungen für aus Deutschland ausgeführte Rüstungsgüter in die Vereinigten Arabischen Emirate vor. Dies gelte auch nach einer Überprüfung von Informationen nach Medienberichten über deutsche Rüstungsgüter im Jemen. Zugleich betont die Bundesregierung in der Antwort (19/9895) auf eine Kleine Anfrage (19/9065) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Beurteilung der Einhaltung von Endverbleibserklärungen sei von der Einhaltung eines Waffenembargos abzugrenzen. Sie betone in allen Gesprächen mit ausländischen Regierungen die Bedeutung der Einhaltung des Völkerrechts, einschließlich der bindenden Beschlüsse des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.