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22.05.2019 Recht und Verbraucherschutz — Unterrichtung — hib 603/2019

Bekämpfung von sogenannten Gaffern

Berlin: (hib/mwo) Berlin: (hib/mwo) Der Bundesrat hat eine Entschließung zur effektiven Bekämpfung von sogenannten Gaffern gefasst. Wie die Länderkammer in einer Unterrichtung (19/10372) mitteilt, fordert sie den Bundestag auf, die Strafbarkeitslücke hinsichtlich des unbefugten Filmens oder Fotografierens von verstorbenen Personen zu schließen und sich unverzüglich mit dem bereits in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf (19/1594) zu befassen. Der Bundesrat fordert des Weiteren die Bundesregierung auf, dieses Gesetzgebungsvorhaben konstruktiv zu begleiten und damit dem Auftrag im Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode gerecht zu werden.

Zur Begründung heißt es, seit annähernd einem Jahr liege dem Bundestag der Gesetzentwurf des Bundesrates vor. Maßgebliche Schritte auf dem Weg zu einer abschließenden Behandlung durch den Bundestag seien bisher nicht zu erkennen. Auch die Bundesregierung zeige bisher keine Aktivitäten, um dem Auftrag im Koalitionsvertrag zu entsprechen. Diese Inaktivität sollte zum Anlass genommen werden, auf die Umsetzung des Gesetzentwurfs des Bundesrates zu drängen und damit zu verdeutlichen, dass der Gesetzgeber seinen Beitrag leistet, den mit dem „Gaffen“ verbundenen Missständen zu begegnen. In der Unterrichtung stellt der Bundesrat fest, das es trotz der in den letzten Jahren ergriffenen gesetzgeberischen Maßnahmen bisher nicht gelungen sei, die Missstände, die mit dem „Gaffen“ verbunden sind, entscheidend zurückzudrängen.

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