Baurecht durch Maßnahmengesetze
Berlin: (hib/HAU) Nach den im Koalitionsvertrag von Union und SPD angesprochenen fünf Pilotprojekten, bei denen „Baurecht durch Maßnahmengesetze“ erprobt werden soll, erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/9965). Im europäischen Ausland würden bereits heute Infrastrukturprojekte mithilfe von Maßnahmengesetzen umgesetzt, schreiben die Liberalen. In Dänemark entscheide das Parlament final über wichtige Projekte. Danach könne mit dem Bau begonnen werden. Bis dahin gebe es einen transparenten, schlanken und direkten Prozess, den jeder Bürger verfolgen und in den er sich einbringen könne, heißt es in der Vorlage. Das schaffe das nötige Vertrauen für eine rasche Umsetzung des Projekts.
Die Bundesregierung wird nun gefragt, welche Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) geeignet sind, durch Maßnahmengesetze umgesetzt zu werden. Wissen wollen die Parlamentarier auch, welche Kriterien dafür und welche dagegen sprechen, die Abladeoptimierung Mittelrhein durch ein Maßnahmengesetz umzusetzen.