Kaufkraftparität beim BAföG-Satz
Berlin: (hib/ROL) Auf Grundlage von Kaufkraftparitäten können unter anderem Einkommen, Lebenshaltungskosten und indirekte Steuern in einen internationalen Vergleich gesetzt werden. Der Bundesgerichtshof entschied 2014, dass die von Eurostat ermittelten vergleichenden Preisniveaus bei der Bemessung des Unterhalts von im Ausland lebenden Eltern berücksichtigt werden können. Darauf weist die FDP in ihrer Kleinen Anfrage (19/10268) hin. Die Berechnung des BAföG-Förderanspruches erfolge bisher unter Berücksichtigung des elterlichen Einkommens - auch dann, wenn dieses im Ausland erzielt wird. Innerhalb der Europäischen Union und darüber hinaus gibt es unterschiedliche Preisniveaus. Die FDP möchte gerne wissen, inwiefern der Beschluss des BGH nach Auffassung der Bundesregierung zur Bemessung des Unterhaltsanspruches und des BAföG-Förderanspruches von Kindern in einer Ausbildung relevant ist, deren Eltern im Ausland leben.