Ausschüttungen der VG WORT
Berlin: (hib/mwo) Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist entgegen der Annahme der Fragesteller zum Thema Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft (VG) WORT an Herausgeber tätig geworden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10295) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/9742). Dem DPMA in seiner Funktion als Aufsichtsbehörde über Verwertungsgesellschaften sei die in der Anfrage beschriebene Sachlage und die dort vertretene Rechtsauffassung bekannt. Das DPMA habe auf Anpassungen des Verteilungsplans und der Verwaltungspraxis der VG WORT hingewirkt. Die Bundesregierung beziehungsweise das DPMA teile nicht die Auffassung, dass alle Ausschüttungen an Herausgeber durch die VG WORT vor der Neufassung des Wahrnehmungsvertrags der VG WORT unzulässig waren. Es liege nahe, dass der alte Vertrag auch die Wahrnehmung von Rechten an aus Sprachwerken bestehenden Sammelwerken umfasste. Bezüglich der Ausschüttungen für Sammelwerke werde das DPMA das Vorgehen der VG WORT - soweit aufsichtsrechtlich geboten - fortlaufend beobachten und - soweit erforderlich - aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergreifen.
Die Bundesregierung und das DPMA teilten die Auffassung, heißt es weiter in der Antwort, dass die VG WORT als Verwertungsgesellschaft eine möglichst leistungsgerechte Verteilung anzustreben hat. Vor dem Hintergrund des Beurteilungsspielraums, der den Verwertungsgesellschaften nach der Rechtsprechung hierbei zur Verfügung stehe, sehe das DPMA derzeit keinen Anlass, aufsichtsrechtliche Schritte gegen die von der VG WORT beschlossene Ausschüttungsquote zu ergreifen.
Die Fragesteller hatten unter anderem geschrieben, die VG WORT habe die Voraussetzungen für Ausschüttungen an Herausgeber im vergangenen Jahr zwar verändert, dies ändere jedoch nichts am Grundproblem, dass Nichtberechtigte nicht an den Verwertungserträgen beteiligt werden dürfen, da die Herausgeberleistung keinen Urheberrechtsschutz begründe.