Anflüge an Verkehrs- und Sonderflugplätze
Berlin: (hib/HAU) Anflüge an Verkehrs- und Sonderflugplätze „nur mithilfe von GPS“ sind nach Angaben der Bundesregierung grundsätzlich möglich, „wenn solche Plätze über eine entsprechende Genehmigung für den Instrumentenflugbetrieb verfügen und ein Anflugverfahren veröffentlicht wurde“. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/10034) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9259) hervor. An 17 Verkehrs- und Sonderflugplätzen sind der Antwort zufolge Instrumentenanflüge nur mithilfe von GPS erlaubt. Es handelt sich um die Flugplätze Allendorf/Eder, Barth, Bautzen, Bayreuth, Coburg-Brandensteinsebene, Donaueschingen-Villingen, Donauwörth, Eggenfelden, Emden, Giebelstadt, Hassfurt-Schweinfurt, Magdeburg-City, Mengen-Hohentengen, Neubrandenburg, Schönhagen, Straubing und Wilhelmshaven „JadeWeserAirport“.
Auf die Frage, ob die Bundesregierung plant, Anflüge an Verkehrs- und Sonderflugplätze nur mithilfe von GPS „flächendeckend zu ermöglichen“, heißt es in der Antwort: „Unabhängig von der Art des Instrumentenanflugverfahrens sind bei der Festlegung von Instrumentenflugverfahren verschiedene Interessen gegeneinander abzuwägen.“ Hierzu zählten unter anderem die Bedürfnisse des Umwelt- und Lärmschutzes, genauso wie die Bedürfnisse und Einschränkungen die durch den zivilen und militärischen Luftverkehr entstehen. Daher sei es unwahrscheinlich, „dass für jeden Verkehrs- und Sonderlandeplatz Instrumentenflugverfahren festgelegt werden“, schreibt die Regierung.