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28.05.2019 Auswärtiges — Antrag — hib 618/2019

Weniger Personal für KFOR-Einsatz

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich ein weiteres Jahr an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo (KFOR) beteiligen, ihren Personaleinsatz aber verringern. Vorgesehen ist nunmehr die Entsendung von bis zu 400 statt wie bisher bis zu 800 Soldaten, wie die Bundesregierung in einem Antrag schreibt (19/10421).

Der Nato-Einsatz KFOR habe sich von einer friedensschaffenden Mission mit mehr als 50.000 Soldatinnen und Soldaten zu einer friedensbewahrenden Mission mit derzeit rund 3.500 Soldatinnen und Soldaten entwickelt. Die Bedeutung zeige sich unter anderem darin, dass es gelungen sei, ein sicheres Umfeld für die Menschen in Kosovo zu bewahren und lokale Sicherheitsstrukturen aufzubauen. „Dies ist eine Grundlage für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung der Republik Kosovo.“

Die Bundesregierung habe entlang der Nato-Planungen und in Abstimmung mit den Partnern Anpassungsschritte vorgenommen. „Dazu gehören die Beendigung der deutschen Beteiligung an den Operativen Reservekräften, der im Dezember 2018 vollzogene Abzug der Bundeswehr aus dem Feldlager Prizren sowie die Konzentration deutscher Kräfte am Standort Pristina.“

Zu den Aufgaben der Bundeswehr gehören laut Antrag neben der Unterstützung der „Entwicklung eines stabilen, demokratischen, multiethnischen und friedlichen Kosovo“ und die Unterstützung des Aufbaus der Kosovo Security Force beziehungsweise der Kosovo Armed Forces (KAF) „und anderer Akteure im Rahmen der Sicherheitssektorreform (SSR) unter Vorbereitung der weiteren Einbindung in euro-atlantische Strukturen“.

Die Kosten für die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung auf insgesamt rund 23,3 Millionen Euro. Die Bundesministerin der Verteidigung soll laut Antrag ermächtigt werden, im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Auswärtigen die deutsche KFOR-Beteiligung „die hierfür genannten Fähigkeiten weiterhin zeitlich unbegrenzt einzusetzen, unter der Voraussetzung, ein Mandat des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, ein entsprechender Beschluss des Nordatlantik-Rates sowie die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages liegen vor“.

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