Gerichtsentscheidung zu Fahrverboten
Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen thematisiert in einer Kleinen Anfrage (19/10435) ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg mit Bezug zum jüngst novellierten Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Von der Bundesregierung will die Fraktion beispielsweise wissen, welche Schlussfolgerungen sie aus der Feststellung des Gerichtes zur Vereinbarkeit der Neuregelungen zu Fahrverboten im BImSchG mit dem europäischen Recht zieht.
Die Bundesregierung hatte in der Novelle unter anderem festgeschrieben, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in der Regel erst dann in Betracht kommen, wenn die Stickstoffdioxid-Belastung oberhalb von 50 Mikrogramm/m³ liegt. Der EU-Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm/m³.