Überwachung der Kommunikation
Berlin: (hib/PK) 2017 haben die Nachrichtendienste des Bundes in 276 Fällen zur Gefahrenabwehr vorübergehend das Brief-, Post und Fernmeldegeheimnis von Personen eingeschränkt. Das geht aus einer Unterrichtung (19/10459) durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) hervor.
Eine sogenannte Beschränkungsmaßnahme muss von der G-10-Kommission des Bundes genehmigt werden. Ohne eine solche Genehmigung ist die Überwachung der Kommunikation im Einzelfall nicht zulässig.
Die Zahl der Hauptbetroffenen lag den Angaben zufolge bei 450, die Anzahl der Nebenbetroffenen schwankte zwischen 312 im ersten und 358 im zweiten Halbjahr 2017. Die Beschränkungsmaßnahmen erstreckten sich auf 2.546 überwachte „Telekommunikationskennungen“ im ersten Halbjahr 2017 und 2.756 Kennungen im zweiten Halbjahr 2017.