Änderung des Hochschulrahmengesetzes
Berlin: (hib/ROL) Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 19. Dezember 2017 (BVerfGE v. 19.12.2017 - 1 BvL 3/14 u.a.) die Regelungen über die Studienplatzvergabe in Humanmedizin teilweise für erfassungswidrig erklärt, schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf (19/10521). Von dem Urteil betroffen ist, neben den landesrechtlichen Regelungen zur Umsetzung des Staatsvertrages der Länder über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung, auch der Regelungsgehalt des § 32 Hochschulrahmengesetz (HRG). In Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts soll § 32 HRG, der das Auswahlverfahren regelt, aufgehoben werden. Die tatsächliche Durchführung der Zulassungsverfahren soll sich nach den in das Landesrecht umgesetzten staatsvertraglichen Vorgaben richten.