Änderung des Hochschulrahmengesetzes
Berlin: (hib/ROL) Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 19. Dezember 2017 (BVerfGE v. 19.12.2017 - 1 BvL 3/14(Dokument, öffnet ein neues Fenster) u.a.) die Regelungen über die Studienplatzvergabe in Humanmedizin teilweise für erfassungswidrig erklärt, schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf (19/10521(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Von dem Urteil betroffen ist, neben den landesrechtlichen Regelungen zur Umsetzung des Staatsvertrages der Länder über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung, auch der Regelungsgehalt des § 32 Hochschulrahmengesetz (HRG). In Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts soll § 32 HRG, der das Auswahlverfahren regelt, aufgehoben werden. Die tatsächliche Durchführung der Zulassungsverfahren soll sich nach den in das Landesrecht umgesetzten staatsvertraglichen Vorgaben richten.