Linke fragt nach Terrorismusverfahren
Berlin: (hib/mwo) Nach Einzelheiten zu drei Gruppierungen aus dem Bereich „politisch motivierte Kriminalität - ausländische Ideologie“, gegen die im vergangenen Jahr Verfahren nach Paragraf 129b des Strafgesetzbuches geführt wurden, fragt die Fraktion Die Linke die Bundesregierung. Dabei handelt es sich der Kleinen Anfrage (19/10498) zufolge um die in Nigeria aktiven Gruppierungen Niger Delta Militants (Iceland-Kult) und Niger Delta Avengers sowie das der pakistanischen Regierung angehörende Mutahida Qaumi Movement (MQM). Dass das deutsche Staatsschutzrecht nun auch gegen Milizen im erdölreichen Nigerdelta und eine liberale Regierungspartei in Pakistan zur Anwendung komme, heißt es in der Anfrage, bestärke die Fragesteller in der Auffassung, dass es sich beim Paragrafen 129b, dessen Anwendung einer Verfolgungsermächtigung der Bundesregierung bedürfe, in erster Linie um ein Instrument deutscher Außenpolitik handelt. Die Abgeordneten beziehen sich auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Terrorismusverfahren im Jahr 2018 (19/8732, 19/9773).