Drei Gesetze: für Azubis und Asylbewerber
Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag mehrere Gesetzesprojekte der Bundesregierung auf den Weg gebracht: Er stimmte sowohl der Erhöhung des Ausbildungsgeldes zu, wie auch der Anhebung und Neustrukturierung der Regelsätze im Asylbewerberleistungsgesetz und einem erleichterten Zugang von Ausländern zu einer Berufsausbildung.
Mit dem Gesetzentwurf (19/9478) zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes sollen die jüngsten Änderungen beim Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) nach- und mitvollzogen werden. Im Detail sieht der Entwurf unter anderem vor, die Unterkunftskosten in der Berufsausbildungsbeihilfe und im Ausbildungsgeld einheitlich zu pauschalieren. Außerdem soll die Bedarfsstruktur des Ausbildungsgeldes deutlich vereinfacht und an jene der Berufsausbildungsbeihilfe angeglichen werden. Die Höhe des Ausbildungsgeldes soll an die BAföG-Bedarfssätze angeglichen werden. Erhöhungen soll es auch im Bereich der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen geben, dies allerdings in mehreren Stufen ab Januar 2020.
Den Zugang von Ausländern zur Förderung einer Berufsausbildung oder Berufsvorbereitung nach dem SGB II und SGB III (Zweites und Drittes Buch Sozialgesetzbuch) vereinfachen, sieht der Gesetzentwurf für ein Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz (19/10053) vor. Außerdem soll die Sprachförderung des Bundes für weitere Personengruppen geöffnet werden. Mit dem Gesetz sollen vor allem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung und Geduldete stärker unterstützt werden, die sich um Ausbildung und Arbeit bemühen. Auch Flüchtlinge, bei denen noch nicht klar ist, ob sie dauerhaft in Deutschland bleiben, sollen ihren Lebensunterhalt möglichst selbst verdienen können. Für Ausländer, die vor dem 1. August 2019 nach Deutschland eingereist sind, wurde die Mindestaufenthaltsdauer als Bedingung für eine Förderung durch einen Änderungsantrag auf drei Monate festgelegt.
Mit Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) will die Bundesregierung den Lebensunterhalt von Asylbewerbern, Geduldeten und Menschen mit Aufenthaltserlaubnis, die eine Ausbildung absolvieren, besser absichern. Außerdem werden die Grundleistungen des AsylbLG neu berechnet und eine neue Bedarfsstufe für die Unterbringung in Sammelunterkünften eingeführt. Das sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/10052) für ein Drittes Gesetz zur Änderung des AsylbLG vor. Bisher werden nach Ablauf der Aufenthaltsdauer von 15 Monaten die Leistungssätze im AsylbLG so berechnet wie in der Sozialhilfe (SGB XII). Wer sich in einer Ausbildung befindet oder ein Studium absolviert und auf finanzielle Unterstützung angewiesen ist, muss anstelle von Sozialhilfe eine Ausbildungsförderung (BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe) beantragen. Diese steht allerdings vielen Flüchtlingen nicht offen - sie fallen in eine „Förderlücke“ und brechen oft ihre Ausbildung ab. Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung diese Situation beenden.