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05.06.2019 Recht und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 650/2019

Migrationspakt passiert Rechtsausschuss

Berlin: (hib/mwo) Knapp 40 Tagesordnungspunkte behandelte der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz in seiner rund dreistündigen 53. Sitzung unter Leitung seines Vorsitzenden Stephan Brandner (AfD) am Mittwoch. Zu Beginn beschlossen die Abgeordneten die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze (19/10348) am 26. Juni 2019. Hintergrund des Entwurfs ist ein Nachbesserungsbedarf beim Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) von 2016, mit dem erstmalig die Rahmenbedingungen für Schlichtungsstellen geschaffen wurden. Ein Terminvorschlag für eine dem Gunde nach beschlossene öffentliche Anhörung zu einem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Aktiengesetzes (19/8233) wurde abgelehnt. Ebenfalls abschlägig beschieden wurde nach längerer Diskussion ein Antrag der FDP-Fraktion zur Verbesserung der Entschädigung für Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (19/9927). Abgeordnete der anderen Fraktionen unterstützten zwar die Stoßrichtung, werteten den Antrag aber als nicht ausgereift. Für die Bundesregierung verwies die Parlamentarische Staatssekretärin Rita Hagl-Kehl (SPD) auf weiterreichende Verhandlungen im EU-Rahmen. Zu einigen Aspekten sei die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen.

Weiter nahm das Gremium eine Empfehlung des Unterausschusses Europarecht zu fünf EU-Drucksachen an und beschloss die Abgabe einer Stellungnahme und die Bestellung eines Prozessbevollmächtigten zu dem Organstreitverfahren und dem Antrag auf einstweilige Anordnung 2 BvE 3/19 vor dem Bundesverfassungsgericht. Dabei geht es um eine Klage der AfD gegen den Bundestag betreffend die Finanzierung von Stiftungen. Breiten Raum in der Sitzung nahm der Bericht der Bundesregierung über den Inhalt und die Beschlüsse der 15. Verbraucherschutzministerkonferenz vom 22. bis 24. Mai 2019 ein. Staatssekretärin Hagl-Kehl informierte über die Verbraucherschutz-Beschlüsse der Konferenz und beantworte Fragen der Abgeordneten. Die Beschlüsse betreffen unter anderem die Digitalisierung, Finanzen und Versicherungen, das Reiserecht, den Schutz vor unseriösen Geschäftspraktiken sowie Maßnahmen gegen für Verbraucher nachteiligen Algorithmen. Das Justizministerium werde die Beschlüsse prüfen, sagte Hagl-Kehl. Eine Reihe von Eckpunkten, die verschiedene Probleme aufgriffen, sei bereits vorgelegt worden, und Gesetze zum Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet und vor ungerechtfertigten Inkassoforderungen seien in Vorbereitung.

Ausführlich diskutierte der Ausschuss über eine Reihe von Gesetzesentwürfen, Anträgen und weiteren Vorlagen, bei denen er nicht federführend ist. So nahmen die Abgeordneten unter anderem Gesetzentwürfe aus dem sogenannten Migrationspaket an, wobei es zu einem erbitterten Schlagabtausch zwischen Linken und Grünen auf der einen Seite und Vertretern der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD kam. Konkreter Anlass war der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (19/10047). Zunächst forderte Die Linke die Absetzung beziehungsweise Vertagung dieses und weiterer Gesetze mit Verweis auf die Kürze des Gesetzgebungsverfahrens, was mit der Mehrheit der Koalition abgelehnt wurde. In der folgenden Diskussion warfen Abgeordnete der Linken und Grünen der Bundesregierung vor, mit dem Gesetz einen drastischen Eingriff in Grundrechte vorzunehmen und die Menschenwürde zu verletzen. Es schaffe neue Integrationshindernisse, dehne staatliche Repression bis weit in die Gesellschaft aus und sei verfassungsrechtlich bedenklich. Vertreter von CDU/CSU und SPD wiesen die Kritik zurück und betonten,

die große Mehrheit der Zuwanderer würde mit diesem und den anderen Gesetzen, über die der Bundestag am Freitag abstimmt, gefördert, und Fehlanreize würden vermieden. Der Parlamentarische Staatssekretär Christian Lange (SPD) erklärte, die Bundesregierung betrachte das Gesetzespaket als eine zentrale Weichenstellung. Es gewähren denjenigen Schutz, die ihn brauchen, und ermögliche Zugang zum Arbeitsmarkt. Gleichzeitig müssten diejenigen, die nicht anerkannt werden und kein Bleiberecht haben, das Land verlassen.

Unter dem Tagesordnungspunkt Verschiedenes stellte Manuela Rottmann (Grüne) die Frage, wie der Stand bezüglich der Leitung des Justizministeriums ist. Staatssekretär Lange erwiderte, Bundesministerin Katarina Barley (SPD) sei nach wie vor im Amt.

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