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05.06.2019 Wirtschaft und Energie — Ausschuss — hib 651/2019

Anträge zum Kohleausstieg abgelehnt

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hat ihr Bekenntnis zu den Ergebnissen der Kohle-Kommission bekräftigt. Man werde den Bericht in seinen Punkten so umsetzen, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Oliver Wittke (CDU), im Wirtschaftsausschuss am Mittwoch. Auch die Revisionsklauseln würden berücksichtigt. Gleichzeitig bleibe es bei der Reihenfolge, zunächst den Menschen in den betroffenen Regionen eine Perspektive zu geben und in einem zweiten Schritt den Ausstieg aus der Kohleverstromung zu forcieren. Nach der Sommerpause solle demnach ein Gesetzentwurf eingebracht werden, der den Strukturwandel regelt und konkrete Fragen zu dessen Ausgestaltung beantwortet. Ein Kohleausstiegsgesetz werde in der zweiten Jahreshälfte vorgelegt, sagte Wittke.

Der Ausschuss beschloss in dem Zusammenhang die Ablehnung mehrerer Oppositionsanträge rund um das Thema. Weder der AfD-Antrag „Deindustrialisierung Deutschlands stoppen - Ausstieg aus dem Kohleausstieg“ (19/7720) noch der Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Kohleausstieg mit Verantwortung und Weitsicht - Sicher, bezahlbar und europäisch“, der Linksfraktion-Antrag für einen schnellen und sozialgerechten Ausstieg (19/7703) oder der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zu einem sofortigen Einstieg in den Ausstieg (19/7733) fanden eine Mehrheit.

Vertreter der Regierungsfraktionen erklärten dazu, mit der Verabschiedung von Eckpunkten des Strukturstärkungsgesetzes sei inzwischen ein Sofortprogramm auf den Weg gebracht. Die AfD-Fraktion bekräftigte ihr Nein zum Ausstieg aus der Kohleverstromung, während ein Vertreter der FDP-Fraktion mahnte, das Vertrauen der Wirtschaft wiederzuerlangen. Ein Abgeordneter der Linksfraktion erklärte, Nichtstun sei die teuerste Option, während die Grünen die Bundesregierung zum schnellen Handeln aufriefen.

Zur Kenntnis nahm der Ausschuss einen als Unterrichtung vorgelegten Bericht des Bundesrechnungshofs über die Koordination und Steuerung zur Umsetzung der Energiewende durch das Bundeswirtschaftsministerium (19/4550), in dem die Behörde dem Ministerium Versagen vorwirft.

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