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05.06.2019 Inneres und Heimat — Ausschuss — hib 654/2019

Gesetzespaket zu Migrationspolitik

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg für ein Gesetzesbündel der Regierungskoalition zur Ausländerpolitik frei gemacht. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD verabschiedete das Gremium am Mittwoch insgesamt fünf Gesetzentwürfe der Bundesregierung zumeist in modifizierter Fassung, die am Freitag zur Schlussabstimmung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums stehen.

Zu dem Paket gehört unter anderem der Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ (19/10047). Wie die Bundesregierung darin ausführt, kommt eine „hohe Zahl vollziehbar Ausreisepflichtiger“ nicht der Verpflichtung nach, Deutschland zu verlassen. Diese müsse gegebenenfalls im Wege der Abschiebung durchgesetzt werden.

Ziel des Gesetzentwurfes ist es der Begründung zufolge, „die Zuführungsquote zu Rückführungsmaßnahmen deutlich zu erhöhen“. Dazu sollen unter anderem die Voraussetzungen der Abschiebungshaft verändert werden. So ist laut Bundesinnenministerium vorgesehen, die Voraussetzungen für Sicherungshaft abzusenken, um ein Untertauchen zu verhindern. Ferner soll den Angaben zufolge die sogenannte Vorbereitungshaft auf Gefährder ausgeweitet werden. Neu eingeführt werden soll zudem eine „Mitwirkungshaft“. Sie soll eine Vorführung aus der Haft ermöglichen, wenn der Ausländer bestimmten Anordnungen zur Mitwirkung bei der Identitätsklärung keine Folge leistet. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf eine Klarstellung im Rahmen des Ausreisegewahrsams, dass das Kriterium Fluchtgefahr nicht vorliegen muss.

Zusätzlich zu den „bisherigen knapp 487 speziellen Abschiebungshaftplätzen“ sollen zudem durch ein vorübergehendes Aussetzen des Trennungsgebots von Abschiebungs- und Strafgefangenen bis zu 500 weitere Plätze in Justizvollzugsanstalten für den Vollzug der Abschiebungshaft genutzt werden können, wie aus dem Gesetzentwurf weiter hervorgeht.

Darüber hinaus soll einem Ausländer nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise der Termin einer geplanten Abschiebung nicht angekündigt werden dürfen, um ein Untertauchen des Betreffenden zu verhindern. Informationen zum konkreten Ablauf einer Abschiebung werden in dem Gesetzentwurf strafrechtlich als Geheimnis eingestuft. Machen Amtsträger oder „besonders verpflichtete Personen“ dem Abzuschiebenden oder Dritten solche Informationen zugänglich, können sie sich demnach strafbar machen und andere Personen wegen Anstiftung oder Beihilfe belangt werden.

Eingeführt werden soll laut Vorlage auch eine neue Duldungskategorie „für Personen mit ungeklärter Identität“. Sie soll Ausreisepflichtigen erteilt werden, deren Abschiebung aus von ihnen zu verantwortenden Gründen nicht vollzogen werden kann, etwa weil sie ihrer Passbeschaffungpflicht nicht nachkommen oder über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit täuschen. Die Betreffenden sollen den Angaben zufolge keine Erwerbstätigkeit aufnehmen dürfen; auch soll eine Wohnsitzauflage ausgesprochen werden können.

Außerdem soll die Verletzung von Mitwirkungspflichten während des Asylverfahrens künftig in größerem Umfang als bisher zu Leistungseinschränkungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz führen können. Des Weiteren ist eine Überarbeitung des Ausweisungsrechts geplant, mit der „auch Sozialleistungsbetrug und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Ausweisung führen können, soweit diese zu einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geführt haben“.

Asylbewerber, bei denen feststeht, dass Deutschland nicht für die Prüfung des Asylantrags zuständig ist, und deren Überstellung durchgeführt werden kann, sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig nur noch Anspruch auf eingeschränkte Leistungen haben. „Vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer, denen bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat internationaler Schutz zuerkannt wurde, der fortbesteht, haben nur noch Anspruch auf Überbrückungsleistungen“, heißt es in der Vorlage weiter.

Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD nahm der Ausschuss zudem einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen an, wonach zur Ergreifung eines abzuschiebenden Ausländers dessen Wohnung von der zuständigen Behörde betreten werden kann. Auch soll ein ausreisepflichtiger Ausländer in Ausreisegewahrsam genommen werden können, wenn er die Frist zur Ausreise um mehr als 30 Tage überschritten hat. Ferner vorgesehen ist unter anderem, dass erwachsene Asylbewerber ohne Kinder bis zu eineinhalb Jahren in Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen sollen.

In der Ausschusssitzung betonte die CDU/CSU-Fraktion, mit den Änderungen werde ein guter Gesetzentwurf der Bundesregierung noch besser. Damit würden die Möglichkeiten der Rechtdurchsetzung bei Abschiebungen verbessert.

Die SPD-Fraktion warb dafür, den Gesetzentwurf im Zusammenhang mit den weiteren Vorlagen des Gesamtpaketes zu betrachten, zu dem auch Regelungen etwa zur Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten zählen.

Die AfD-Fraktion äußerte Kritik an einer Reihe von Einzelregelungen des Gesetzesentwurfs. Unter anderem monierte sie dabei, dass einzelne Bestimmungen widersprüchlich seien.

Die FDP-Fraktion bescheinigte der Vorlage, auch Verbesserungen zu enthalten. Dennoch sei sie kein „Musterbeispiel guter Gesetzgebung“ und bleibe Stückwert. „Das ist zu wenig“, bemängelte die Fraktion.

Die Fraktion Die Linke beklagte, dass das Vorhaben der Regierungskoalition „drastische“ Gesetzesverschärfungen beinhalte. Betroffen davon seien die Schwächsten der Gesellschaft.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verurteilte den Gesetzentwurf ebenfalls scharf. Sie kritisierte, die Vorlage der Regierungskoalition stoße nicht nur auf verfassungsrechtliche Bedenken.

Zu dem vom Ausschuss verabschiedeten Gesetzespaket, über das der Bundestag am Freitag abschließend berät, gehören auch die Regierungsentwürfe eines Fachkräfte-einwanderungsgesetzes (19/8285), eines Gesetzes über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung (19/8286) und eines Zweiten Datenaustauschverbesserungsgesetzes (19/8752), zu denen der Innenausschuss jeweils Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen annahm, sowie der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Entfristung des Integrationsgesetzes (19/8692). Den beiden letztgenannten Vorlagen stimmten im Ausschuss neben den Koalitionsfraktionen auch die AfD zu.

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