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05.06.2019 Gesundheit — Anhörung — hib 655/2019

Plädoyer für mehr Frauen in Leitungsjobs

Berlin: (hib/PK) Gesundheits- und Sozialexperten befürworten grundsätzlich einen höheren Frauenanteil in Führungspositionen der Selbstverwaltung. Allerdings werden verbindliche Frauenquoten teilweise kritisch gesehen, wie eine Anhörung am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages ergab. Mehrere Sachverständige sprachen sich in der Anhörung wie auch in schriftlichen Stellungnahmen dafür aus, mit einer Reorganisation von Abläufen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern.

In der Expertenanhörung ging es konkret um einen Antrag (19/4855) der Grünen-Fraktion mit der Forderung von verbindlichen Vorgaben für die Besetzung von Spitzenfunktionen im Gesundheitswesen. Frauen seien in Führungspositionen der Krankenkassen und ihrer Verbände, den Organisationen der Ärzte- und Zahnärzteschaft sowie weiteren Organisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen stark unterrepräsentiert. Dies stehe im Gegensatz zum hohen Frauenanteil bei den Beschäftigten im Gesundheitswesen.

Die Abgeordneten fordern eine angemessene Repräsentanz in den Verwaltungsräten der gesetzlichen Krankenkassen und den Vertreterversammlungen der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sowie den Spitzenverbänden der Selbstverwaltungskörperschaften auf Bundesebene.

Die Einzelsachverständige Antje Kapinsky erklärte, es bestehe dringender Handlungsbedarf. In Krankenhäusern und Arztpraxen, bei Krankenkassen und Institutionen, seien Frauen zahlenmäßig stark vertreten, jedoch würden Führungspositionen in den Organisationen und Gremien des Gesundheitswesens überwiegend von Männern besetzt. In wissenschaftlichen Studien werde der Zusammenhang zwischen dem Frauenanteil in entscheidenden Positionen und den medizinischen Entscheidungen klar belegt. Eine stärkere Beteiligung von Frauen führe zu signifikant besseren Ergebnissen.

Der Arbeitgeberverband BDA erklärte, ein möglichst repräsentatives Verhältnis von Frauen und Männern in der Selbstverwaltung sei wünschenswert, sollte aber nicht durch eine Quote erzwungen werden, zumal die Zulässigkeit von Quoten bei Wahlen verfassungsrechtlich umstritten sei. Für einen höheren Anteil von Frauen in der sozialen Selbstverwaltung wäre es hingegen hilfreich, die Wählbarkeitsvoraussetzungen zu lockern und die Entscheidungsspielräume zu stärken. Zudem sollte darauf hingewirkt werden, dass die mit den Posten verbundene Gremienarbeit auch neben Beruf und Familie möglich sei und Frauen nicht überfordere.

Auch der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hält es für wesentlich, eine hinreichende Vereinbarkeit der beruflichen oder ehrenamtlichen Anforderungen mit parallel bestehenden Erziehungs- und Betreuungspflichten sicherzustellen. Dies gelte auch für die Gewinnung von weiblichen Führungskräften und Vorständen und zweiten Führungsebenen der Krankenkassen. So verfolge der GKV-Spitzenverband mit seinem Gleichstellungsplan das Ziel, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern.

Nach Angaben der Gewerkschaft verdi wird der Frauenanteil in den Selbstverwaltungsgremien durch die Zusammensetzung konkurrierender Listen entscheidend beeinflusst. Wenn eine Liste mit Frauenquote aufgestellt sei, könne der Wahlerfolg anderer, männerdominierter Listen im Ergebnis dazu führen, dass Frauen unterrepräsentiert sind. So falle auf, dass die Arbeitgeber überwiegend männliche Repräsentanten in die gemeinsam selbstverwalteten Gremien entsenden.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) geht davon aus, dass sich der Anteil der Ärztinnen weiter erhöhen wird und dies dazu führt, dass sich auch mehr Frauen berufspolitisch engagieren und in den Führungspositionen des Gesundheitswesens vertreten sein werden. Um Frauen den Weg dorthin zu ebnen, müssten jedoch die Rahmenbedingungen stimmen mit der Vereinbarkeit von familiären und beruflichen Verpflichtungen. Eine starre Quote könnte Frauen als Makel anhängen.

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