FDP will Beitragssatz von 2,2 Prozent
Berlin: (hib/CHE) Die FDP-Fraktion hat einen Gesetzentwurf (19/10615) zur dynamischen Beitragsentlastung in der Arbeitslosenversicherung vorgelegt. Darin verweist sie auf die Überschüsse aller Sozialkassen und auf den Umstand, dass die Rücklage der Bundesagentur für Arbeit (BA) derzeit mit rund 23,5 Milliarden Euro rund 0,69 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) umfasse. Gesetzlich als Rücklage vorgeschrieben seien aber nur 0,65 Prozent des BIP. Die FDP verlangt deshalb, den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung zum 1. Januar 2020 auf 2,2 Prozent zu senken (derzeit 2,5 Prozent). Außerdem soll der Beitragssatz in Zukunft an die Entwicklung der Rücklage der BA gekoppelt werden. Wenn das Rücklagenziel von 0,65 Prozent des BIP überschritten wird, muss der Beitragssatz entsprechend gesenkt werden, fordern die Liberalen.