General hatte „Wunschkandidaten“
Berlin: (hib/fla) An der Vergabe eines millionenschweren IT-Dienstleistungsauftrags, der vom Untersuchungsausschuss des Verteidigungsausschusses unter die Lupe genommen wird, hat General Eberhard Bühler als damaliger Abteilungsleiter Planung im Verteidigungsministerium entscheidenden Anteil. Dies wurde bei der Sitzung unter der Leitung von Wolfgang Hellmich (SPD) deutlich. Der Bundesrechnungshof hatte das Vorgehen bei der Vergabe beanstandet.
Es geht um das 2017 angestoßene Projekt PLM (Product-Lifecycle-Management), einer Effizienzsteigerung der IT, die von der Bundeswehr als Pilotprojekt beim Lufttransporter A 400 M getestet werden sollte. Der für das Vorhaben verantwortliche Referatsleiter, Oberst Michael Mager, sagte den Abgeordneten, das Unternehmen Accenture sei von vornherein der „Wunschkandidat“ Bühlers gewesen. Von einem besonders freundschaftlichen Verhältnis zwischen Bühler und Accenture-Mann Michael Nötzel habe er nichts gewusst, entgegnete Mager auf Fragen. Allerdings hätten sich beide auch in öffentlicher Sitzung geduzt. Doch habe dies in keiner Beziehung zu dem Projekt gestanden. Beide seien professionell miteinander umgegangen.
Magers seinerzeit unmittelbare Vorgesetzte, Unterabteilungsleiterin Elisabeth Totter, erklärte von sich aus, das Duz-Verhältnis sei ihr bekannt gewesen. Für sie gebe es keinen Anlass zu der Einschätzung, dass diese Beziehung Anlass gewesen sein könne, Accenture zum Wunschkandidaten zu erklären. Bühler und Nötzel sind als Zeugen für die letzte Sitzung des Ausschusses vor der Sommerpause am 27. Juni geladen.
Die Entscheidung für die Firma war nach ihrer Ansicht sachgerecht, weil sie sich zuvor schon in zwei Digitalprojekten bei der Bundeswehr bewährt gehabt habe. Sie teile Bühlers Ansicht, dass PLM - schon eingeführt bei großen Unternehmen - für die Streitkräfte wichtig sei, um nach ihren Worten „aus dem schlechten Zustand der Waffensysteme herauszukommen“.
Für die Vergabe griffen das Ministerium und das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) in Koblenz auf einen Rahmenvertrag für IBM-Bestandskunden zurück, den das Bundesinnenministerium - nutzbar für den Bund insgesamt - mit der Firma SVA (Systemvertrieb Alexander) abgeschlossen hatte. Bei der Prüfung, ob dieser Vertrag überhaupt für PLM genutzt werden kann, verließen sich die damit befassten Stellen im Ministerium und beim Koblenzer Bundesamt immer darauf, dass die jeweils anderen Stellen die Frage geprüft hätten. Dies ergab sich bisher aus den meisten Zeugenaussagen im Untersuchungsausschuss.
Die Vergabe erfolgte dann an die Firma SVA - ein Vehikel, wie Mager sich ausdrückte, um Accenture den Auftrag zukommen zu lassen. Denn Accenture wurde zum Unterauftragnehmer von SVA, der selbst keine Leistung erbrachte, aber mit einem Aufschlag die Rechnungen des formalen Unterauftragnehmers an die Bundeswehr weiterreichte, wie Mager bestätigte. Er sei früher schon mal von einem Accenture-Mitarbeiter auf die Idee gebracht worden, womöglich besagten Rahmenvertrag in Anspruch zu nehmen.
Mit Aussicht darauf habe Accenture bereits vor der Auftragsvergabe mit der Arbeit begonnen. Das Risiko, dass es nicht zu einer Beauftragung kommen würde, habe das Unternehmen getragen.
Der Bundesrechnungshof stellte fest, dass der Rahmenvertrag für das fragliche Vorhaben nicht in Anspruch genommen werden durfte. Dem schloss sich später das Ministerium an. Accenture arbeitete auch nach der Rechnungshofkritik bis zum Abschluss des Projekts im August vergangenen Jahres weiter. Da der Leistungskatalog noch nicht abgearbeitet gewesen sei, sei das vom Ministerium als weiter gültiger Vertrag gewertet worden. Die Rechnung für die noch nicht bezahlten Leistungen schickte Accenture direkt an das Bundesamt. Das verweigerte indes die Bezahlung. Wie der Fall ausgeht, sei noch offen, sagte Totter.
Den Erlass an das Koblenzer Bundesamt, der dann letztlich zur Vergabe per Rahmenvertrag führte, war am 1. Dezember 2017 von in der Beschaffungsabteilung eingesetzten Referatsleiter Oberst Stefan Werner Neumann übermittelt worden. Darin war nur von einem Auftragsnehmer die Rede. Neumann bestritt zunächst, gewusst zu haben, dass damit Accenture gemeint war. Er korrigierte sich, als er mit einer gegenteiligen Aussage in internen Verwaltungsermittlung konfrontiert und ermahnt wurde, er müsse im Ausschuss die Wahrheit sagen.