Keine Bedenken gegen Erbschaftsteuer
Berlin: (hib/HLE) Die teilweise in der Literatur vorgetragenen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Erbschaftsteuerreform werden von der Bundesregierung nicht geteilt. Dies schreibt sie in ihrer Antwort (19/10526) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Mit den neuen Regelungen zur Verschonung betrieblichen Vermögens habe der Gesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt.