Keine Auskunft zu Anwaltskosten
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung macht keine Angaben zu einer möglichen Übernahme von Anwaltskosten im Falle der im Irak wegen IS-Zugehörigkeit zum Tode verurteilten deutschen Staatsangehörigen L. K. Wie sie in der Antwort (19/10497) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/10075) schreibt, könnten das Fragerecht der Abgeordneten und die Antwortpflicht der Bundesregierung unter anderem dadurch begrenzt sein, „dass diese gemäß Artikel 1 Absatz 3 GG die Grundrechte Dritter zu beachten haben“. Vor diesem Hintergrund müsse die Beantwortung zur Wahrung der Grundrechte Dritter, hier des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 des Grundgesetzes unterbleiben.
Bei der Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion handelt es sich um eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/9533.