Meinungsfreiheit in Indien
Berlin: (hib/AHE) Die Meinungsfreiheit in Indien ist aus Sicht der Bundesregierung verfassungsrechtlich geschützt und garantiert. „Sie spiegelt sich auch in der Vielstimmigkeit der öffentlichen Debatte sowie der indischen Medienwelt wider“, heißt es in der Antwort (19/10589) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/10178). Eine lebendige politische Debatte habe auch den Zeitraum um die Parlamentswahlen geprägt. Gleichzeitig bestünden gesetzliche Möglichkeiten zur Einschränkung der Meinungsfreiheit, etwa durch den „Unlawful Activities Prevention Act (UAPC)“, der Teil eines Regelungssystems zur nationalen Terrorbekämpfung darstelle. Maßnahmen im Rahmen dieser gesetzlichen Einschränkungen seien gerichtlich überprüfbar. „Aus Sicht der Bundesregierung gibt es - trotz teilweise sehr langer Gerichtsverfahren - derzeit keinen Anlass, das Funktionieren des indischen Justizwesens anzuzweifeln.“