Vereinzelt hohe Säuglingssterblichkeit
Berlin: (hib/PK) Die Säuglingssterblichkeit hat 2015 in Deutschland statistisch bei 3,3 Fällen je 1.000 Lebendgeburten gelegen. Die Fälle beziehen sich auf Kinder, die im ersten Lebensjahr gestorben sind. Auf Kreisebene ergeben sich dabei große Unterschiede, wie aus der Antwort (19/10579) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/10206) der AfD-Fraktion hervorgeht.
So liegt die Säuglingssterblichkeit auf Kreisebene in Baden-Württemberg zwischen 0,5 und 9,0 Fällen, in Niedersachsen zwischen 1,3 und 10,8 Fällen und in Rheinland-Pfalz zwischen 0 und 11,3 Fällen. Im Kreis Neustadt an der Weinstraße (Rheinland-Pfalz) lag die Säuglingssterblichkeit 2015 statistisch mit 11,3 Fällen je 1.000 Lebendgeburten bundesweit am höchsten.