Erstattungen für Sonderversorgungen
Berlin: (hib/CHE) Die Veränderung des Erstattungsanteils, den die ostdeutschen Bundesländer für die Kosten der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der DDR vom Bund erhalten, gehört nicht zu den prioritären Vorhaben des Koalitionsvertrages. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10741) auf eine Kleine Anfrage (19/9820) der Fraktion Die Linke. In der Antwort heißt es weiter: „Im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Erstattungen der neuen Länder und Berlin ist festzuhalten, dass bereits seit einigen Jahren ein struktureller Rückgang der erstattungspflichtigen Rentenanwartschaften erkennbar ist und dass der Anstieg der nominalen Erstattungsbeträge nur noch aus den Rentenanpassungen in den neuen Ländern resultiert.“