Islamfeindliche Straftaten
Berlin: (hib/STO) Über islamfeindliche Straftaten berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10570) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/10334). Danach wurden dem Bundeskriminalamt im ersten Quartal 2019 (Stand: 21. Mai) insgesamt 132 Delikte mit dem Unterthema „Islamfeindlich“ gemeldet.
„Im ersten Quartal 2019 wurden insgesamt vier Personen bei Delikten mit dem Unterthema ,Islamfeindlich' als verletzt gemeldet“, heißt es in der Antwort weiter. Davon handelte es sich den Angaben zufolge in drei Fällen um Delikte, die dem Phänomenbereich der politisch rechts motivierten Kriminalität zugeordnet wurden, und in einem Fall um den Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - Nicht zuzuordnen“.
Die genannten Zahlen haben laut Bundesregierung „vorläufigen Charakter und sind durch Nach-/Änderungsmeldungen Veränderungen unterworfen“.