Transparenz-Spielraum nicht genutzt
Berlin: (hib/HLE) Aus Datenschutzgründen will die Bundesregierung den eingeräumten Spielraum bei der Umsetzung der 5. Geldwäscherichtlinie für Auskünfte aus dem Transparenzregister nicht nutzen. In der Antwort (19/10716) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10359) erläutert die Regierung, Auskünfte über wirtschaftlich Berechtigte von Unternehmen für die Öffentlichkeit würden mindestens Name, Jahr der Geburt, Wohnsitzland und Staatsangehörigkeit sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses enthalten. Darüber hinaus könnten die Mitgliedstaaten Zugang zu weiteren Informationen wie Geburtstag und Kontaktdaten der wirtschaftlich Berechtigten gewähren. Die Bundesregierung beabsichtigt jedoch zum Schutz der personenbezogenen Daten der wirtschaftlich Berechtigten nicht, von den erweiterten Möglichkeiten Gebrauch zu machen und Zugang zu weiteren als den mindestens erforderlichen Daten zu gewähren, heißt es in der Antwort.
Nach Angaben der Bundesregierung wurden 2018 insgesamt 1003 Anträge auf Einsichtnahme aus dem Personenkreis der Öffentlichkeit gestellt. In 512 Fällen sei dem Antrag stattgegeben worden. In 421 Fällen sei der Antrag abgelehnt worden. 70 Anträge seien durch die Antragsteller zurückgenommen worden.