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18.06.2019 Recht und Verbraucherschutz — Kleine Anfrage — hib 689/2019

Einflussnahme von Interessenvertretern

Berlin: (hib/MWO) Die Fraktion Die Linke hat drei weitere wortgleiche Kleine Anfragen (19/10878, 19/10880, 19/10881) zum Thema Einflussnahme von Interessenvertretern auf Gesetzentwürfe der Bundesregierung gestellt. Dabei handelt es sich um den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze, den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs und den Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der DDR (Bundesratsdrucksachen 197/19, 232/19, 233/19).

Wie es in den Anfragen heißt, wissen die Mitglieder des Bundestages nach Einschätzung der Fragesteller wenig Konkretes über die Erkenntnisquellen der Entwürfe, die gegebenenfalls durch externe Dritte im Prozess der Erstellung eingeführt wurden und auf denen die konkreten Regelungsvorschläge gegebenenfalls beruhen. Der Bundestag habe jedoch ein gewichtiges Interesse daran, die Übernahme beziehungsweise positive Berücksichtigung der Vorschläge oder Stellungnahmen externer Dritter in dem Gesetzentwurf zu kennen. Grundsätzlich seien der Austausch der Bundesregierung mit externen Dritten wichtig, und deren Positionen sollten auch berücksichtigt werden, schreiben die Fragesteller. Dies müsse nur für den Bundestag als Gesetzgebungsorgan und nicht zuletzt auch für die Öffentlichkeit ersichtlich sein. Davon ausgehend fragen die Abgeordneten detailliert unter anderem nach eingegangenen Stellungnahmen, Kriterien der Beteiligung von Interessenvertretern an der Verbändeanhörung, der Übernahme von Regelungsvorschlägen sowie nach Kontakten von Vertretern der Bundesregierung mit externen Dritten im Zusammenhang mit den Gesetzesvorschlägen.

In ihren Antworten auf die bisher gestellten Kleinen Anfragen hatte die Bundesregierung betont, dass die Erarbeitung von Gesetzentwürfen transparent nachvollziehbar sei und es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion sei, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen. Zuletzt hatte sie erklärt, bei einer Gesamtbetrachtung der identischen, zwischen dem 19. Dezember 2018 und dem 12. März 2019 beantworteten 57 Kleinen Anfragen seien die Grenzen der Zumutbarkeit erheblich überschritten worden.

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