AfD fragt nach Wertschöpfungskettengesetz
Berlin: (hib/JOH) Nach dem Entwurf des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) für ein „Nachhaltiges Wertschöpfungskettengesetz“ erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/10584). Vorgesehen ist, dass in Deutschland ansässige Unternehmen, die im Ausland produzieren, mit ordnungs- und strafrechtlichen Sanktionen rechnen müssen, wenn sie oder ihre Lieferanten bestimmten menschenrechtlichen, sozialen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten nicht nachkommen. Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, ob das Gesetzesvorhaben die bisherigen, auf freiwilliger Selbstverpflichtung basierenden Bemühungen von Politik und Industrie im sogenannten Textilbündnis unterminieren könnte. Außerdem fragen sie, welche zusätzlichen Kosten aus Sicht der Bundesregierung, insbesondere im Hinblick auf die bürokratische Umsetzung des Gesetzes, auf Bund und Unternehmen zukommen werden.