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19.06.2019 Finanzen — Gesetzentwurf — hib 695/2019

Steuerliche Forschungszulage vorgesehen

Berlin: (hib/HLE) Zur Stärkung des Unternehmensstandorts Deutschland will die Bundesregierung eine Forschungszulage einführen. Damit soll erreicht werden, dass insbesondere die kleinen und mittelgroßen Unternehmen vermehrt in Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten investieren, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (19/10940).

Die Forschungszulage soll nicht an der Bemessungsgrundlage der Einkünfteermittlung und auch nicht an der festzusetzenden Steuer ansetzen, sondern sie soll unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation bei allen Unternehmen gleichermaßen wirken, schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf. Bei den Vorhaben, für die eine Förderung beantragt werden kann, muss es sich um Grundlagenforschung, angewandte Forschung oder experimentelle Entwicklung handeln.

Als förderfähige Aufwendungen sollen die von dem Unternehmen gezahlten Löhne für Arbeitnehmer gelten, die mit dem Faktor 1,2 multipliziert werden sollen. Die Bemessungsgrundlage ist auf zwei Millionen Euro pro Berechtigten begrenzt. Die Höhe der Forschungszulage soll 25 Prozent der Bemessungsgrundlage betragen. Laut Finanztableau wird von Kosten für die Forschungszulage in Höhe von 1,5 Milliarden Euro ab 2021 ausgegangen. Der Betrag soll bis 2024 auf 1,3 Milliarden Euro steigen.

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