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19.06.2019 Inneres und Heimat — Antwort — hib 697/2019

Überarbeitung von Gebührenverordnung

Berlin: (hib/STO) Die Überarbeitung der Luftsicherheitsgebührenverordnung ist laut Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. 'Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10857) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/10500) ausführt, handelt es sich bei der Überarbeitung der zuletzt im Jahre 2007 geänderten Verordnung um ein umfangreiches und zeitintensives Vorhaben, bei dem eine Vielzahl von Behörden in Bund und Ländern beteiligt sind.

In einem ersten Schritt wurde den Angaben zufolge „die Identifizierung aller gebührenerheblicher Tatbestände, die Erstellung sogenannter Prozessbeschreibungen, die die zu Grunde liegende Verwaltungstätigkeit jedes Tatbestands beschreiben, und die Erhebung der Bearbeitungsdauer und Aufwände anhand der Prozessbeschreibungen durch die gebührenerhebenden Stellen“ bereits durchgeführt worden. Zurzeit erfolge eine Auf- und Nachbereitung dieser Angaben durch das Statistische Bundesamt. Nach dessen Einschätzung werde der Auf- und Nachbereitungsprozess angesichts der Vielzahl der Tatbestände noch einige Zeit in Anspruch nehmen, „da insbesondere hinsichtlich der erhobenen Zeiten, teilweise aber auch hinsichtlich der den Gebührentatbeständen zugrunde liegenden Prozessabläufe, nicht unerhebliche Abweichungen zwischen den gebührenerhebenden Stellen festgestellt wurden“.

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