Genehmigungen durch Maßnahmengesetze
Berlin: (hib/HAU) Eine Genehmigung von Verkehrsprojekten durch den Deutschen Bundestag mithilfe von Maßnahmengesetzen könnte nach Ansicht der Bundesregierung zu einer größeren Akzeptanz der Projekte beitragen. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/10588) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9965) hervor. Es solle zudem erprobt werden, inwieweit dies auch zu einer Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren führt, heißt es in der Antwort.
Auf die Frage, welche Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) nach Ansicht der Bundesregierung geeignet sind, durch Maßnahmengesetze umgesetzt zu werden, heißt es in der Antwort: Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) habe ein Rechtsgutachten zur Genehmigung von Projekten durch Maßnahmengesetze erstellen lassen. Danach könnten systemrelevante Projekte unter bestimmten Voraussetzungen durch Maßnahmengesetze genehmigt werden. Dazu zählen insbesondere die VB-E-Projekte (Vordringlicher Bedarf). In einem ersten Schritt werde ein Vorschaltgesetz vorbereitet, in das die Projekte aufgenommen werden, die - gegebenenfalls auch langfristig - mit einem Maßnahmengesetz umgesetzt werden sollen, heißt es in der Antwort. Konkrete Aussagen dazu, welche Kriterien für und welche gegen eine Umsetzung der Abladeoptimierung Mittelrhein, der Betuwe-Linie (Schienenverbindung zwischen der deutsch-niederländischen Grenze) und der Fehmarnbeltquerung durch ein Maßnahmengesetz sprechen, finden sich in der Antwort nicht.
Die FDP-Fraktion hatte sich in ihrer Anfrage nach den im Koalitionsvertrag von Union und SPD angesprochenen fünf Pilotprojekten, bei denen „Baurecht durch Maßnahmengesetze“ erprobt werden soll, erkundigt. Im europäischen Ausland würden bereits heute Infrastrukturprojekte mithilfe von Maßnahmengesetzen umgesetzt, schreiben die Liberalen. In Dänemark entscheide das Parlament final über wichtige Projekte. Danach könne mit dem Bau begonnen werden. Bis dahin gebe es einen transparenten, schlanken und direkten Prozess, den jeder Bürger verfolgen und in den er sich einbringen könne, heißt es in der Vorlage. Das schaffe das nötige Vertrauen für eine rasche Umsetzung des Projekts.