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20.06.2019 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 703/2019

Computerspieleförderung des Bundes

Berlin: (hib/HAU) Die bisherigen Registrierungen zum „games-Newsletter“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und Anfragen von Branchenakteuren deuten nach Aussage der Bundesregierung „auf ein starkes Interesse an der Computerspieleförderung des Bundes hin“. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/10738) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10378) hervor. Bewilligte Projekte würden veröffentlicht, schreibt die Regierung. Zum Interessensbekundungsverfahren werde das BMVI eine statistisch aggregierte Zusammenfassung veröffentlichen.

Die Veröffentlichung der Förderrichtlinie zur Produktionsförderung erfolge nach Abschluss der Notifizierung durch die Europäische Kommission im Herbst 2019, heißt es weiter. Informationen zur Förderrichtlinie würden im Internet und im Rahmen von Informationsveranstaltungen bereitgestellt.

Im Koalitionsvertrag hätten CDU/CSU und SPD vereinbart, eine Computerspieleförderung auf international wettbewerbsfähigem Niveau einzuführen, schreibt die Bundesregierung. Mit dem Bundeshaushalt 2019 würden 50 Millionen Euro für die Computerspieleförderung zur Verfügung gestellt. Die weitere Ausgestaltung werde Gegenstand der Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2020 sein.

Ziel der Computerspieleförderung des Bundes ist es der Vorlage zufolge, den Entwicklerstandort Deutschland zu stärken und international wettbewerbsfähig zu machen. Neben der Anzahl seien daher auch die Größe und Marktreichweite sowie das Innovationspotential und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland von Bedeutung. Die Computerspieleförderung des Bundes sei als unterstützendes Instrument konzipiert und solle sich mit Förderprogrammen der Länder ergänzen. „Es ist davon auszugehen, dass eine positive Branchenentwicklung in Deutschland sich insbesondere auch in der Anzahl der in der Branche beschäftigten Personen niederschlägt“, schreibt die Regierung. Um die Wirkung des Förderprogramms nachzuvollziehen, seien begleitende beziehungsweise ex-post Evaluationen vorgesehen.

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