Sicherheit durch Seitenstreifenfreigabe
Berlin: (hib/HAU) Gemäß einer von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) durchgeführten Untersuchung können nach Aussage der Bundesregierung Maßnahmen der Seitenstreifenfreigabe außerhalb von Ballungsräumen Sicherheitsgewinne erbringen, „sofern die Seitenstreifenfreigabe unter Berücksichtigung der für solche Maßnahmen formulierten Randbedingungen - wie etwa den Fahrstreifenbreiten und Geschwindigkeitsbeschränkung - realisiert wird“. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/10739) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10389) hervor. In der Antwort heißt es weiter, die Untersuchung zeige aber auch, dass zur Realisierung von Sicherheitsgewinnen gegebenenfalls vorhandene Unfallauffälligkeiten insbesondere in den Anschlussstellenbereichen beseitigt werden müssen. Wenn diese Unfallraten schon vor der Seitenstreifenfreigabe unterhalb der ermittelten Werte liegen, könne davon ausgegangen werden, „dass sich die Maßnahme neutral auf die Verkehrssicherheit auswirkt“.
Die Initiative zur Planung einer temporären Seitenstreifenfreigabe erfolge auf Basis konkreter verkehrlicher Auffälligkeiten, schreibt die Regierung. Es lägen ihr keine eigenen Erkenntnisse dazu vor, auf welchem Anteil der Bundesautobahnen alle technischen und wirtschaftlichen Anforderungen an eine temporäre Seitenstreifenfreigabe vorliegen und wie sich diese in den nächsten fünf Jahren entwickeln könnten, heißt es in der Vorlage.