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25.06.2019 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Antwort — hib 716/2019

Bundesregierung verteidigt Diesel-Regelung

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht, nach der mit den Neuregelungen zu Diesel-Fahrverboten im Bundes-Immissionsschutzgesetz unter bestimmten Bedingungen ein „klarer Verstoß“ gegen den Vorrang des Unionsrechts vorliege. Die Grünen hatten sich in einer Kleinen Anfrage (19/10435) erkundigt, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus der Feststellung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ziehe, „wonach nach Ansicht der Fragesteller ein 'klarer Verstoß' gegen den Vorrang des Unionsrechts vorliegt, wenn mit dem 13. Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes intendiert ist, 'dass bereits bei Erreichung von Jahresmittelgrenzwerten bis einschließlich 50 µg/m³ regelmäßig Fahrverbote aus dem Spektrum möglicher Maßnahmen ausgeblendet werden und sie nur bei zusätzlichen atypischen Umständen ermöglicht werden sollten'“. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort (19/10918) darauf, dass der Entwurf (19/6335, 19/8257) gegenüber der Europäischen Kommission und den übrigen Mitgliedstaaten notifiziert worden sei. „Die Europäische Kommission hat den Gesetzentwurf gebilligt und lediglich Anmerkungen gemacht, die vom Gesetzgeber 'so weit wie möglich' berücksichtigt werden sollten. Hierbei wurde die Konkretisierung der Verhältnismäßigkeitsmaßstäbe nicht in Frage gestellt“, schreibt die Bundesregierung.

Die am 12. April 2019 in Kraft getretene Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes konkretisiert nach Darstellung der Bundesregierung unter anderem Regelungen zur Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge als Maßnahme, um die Vorgaben zur Stickstoffdioxidbelastung der EU-Luftqualitätsrichtlinie einzuhalten. Mit dem Gesetz wurden zudem Ausnahmen von Fahrverboten für bestimmte Diesel-Fahrzeuge normiert.

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