Anhörung zur geplanten Forschungszulage
Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch unter Leitung der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (19/10940) befasst und die Durchführung einer öffentlichen Anhörung beschlossen. Die Anhörung soll am Montag, den 9. September 2019, stattfinden.
Der Gesetzentwurf sieht zur Stärkung des Unternehmensstandorts Deutschland die Einführung einer Forschungszulage vor. Damit soll erreicht werden, dass insbesondere die kleinen und mittelgroßen Unternehmen vermehrt in Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten investieren. Die Forschungszulage soll nicht an der Bemessungsgrundlage der Einkünfteermittlung und auch nicht an der festzusetzenden Steuer ansetzen, sondern sie soll unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation bei allen Unternehmen gleichermaßen wirken.