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26.06.2019 Wirtschaft und Energie — Ausschuss — hib 720/2019

Ja zum Gesetz zu Energiedienstleistungen

Berlin: (hib/PEZ) Der Wirtschaftsausschuss hat am Mittwoch für einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Energiedienstleistungen gestimmt. Die Abgeordneten votierten mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU, CSU und SPD für den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen“ (19/9769) in geänderter Fassung. Diesem zufolge sollen Unternehmen mit einem geringen Energieverbrauch künftig zum Teil von Energieaudits befreit werden. Das Gesetz sieht vor, eine Verbrauchsgrenze in Höhe von 500.000 Kilowattstunden einzuführen. Bei Unternehmen, die darunter fallen, reiche eine Art Mini-Audit.

Ferner wurden in der geänderten Fassung Verschärfungen bei den Bedingungen von Power-to-X-Lösungen zurückgenommen. „Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, nach Beratung mit den Stakeholdern einen Vorschlag zu unterbreiten, wie die Rahmenbedingungen für den Einsatz von “Power to X„ insgesamt gestaltet werden können“, heißt es zur Begründung. Thematisiert wurde in Zusammenhang mit der Novelle auch das Thema Mieterstrom, bei dem die Ziele bisher nicht erreicht wurden. Nun hieß es von Ministeriumsseite, auf Basis einer für Ende September erwarteten Evaluation würden Nachbesserungen erarbeitet, die noch im Herbst vorliegen sollen.

Grundsätzlicher Hintergrund der Novelle ist europäisches Recht, an das bestehende Regelungen angepasst werden sollen. Energieaudits mussten erstmals 2015 durchgeführt und müssen alle vier Jahre wiederholt werden. Erfahrungen hätten nun die Notwendigkeit gezeigt, Unternehmen zu entlasten, für die ein Energieaudit nicht kostenwirksam ist, begründet die Bundesregierung ihre geplanten Schritte. In dem Gesetzentwurf schärft sie außerdem Anforderungen an das Audit und verpflichtet Energieberater zu Fortbildungen. Auch soll das Vorgehen transparenter werden.

Ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion hob die zuletzt erzielten Kompromisse hervor, etwa bei der Höhe der Bagatellgrenze und dem Aufgreifen des Mieterstromthemas. Ein SPD-Abgeordneter ergänzte, der Entwurf belege die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung. Die Energiewende werde vorangetrieben. Seiner Fraktion sei besonders der Mieterstrom und Nachbesserungen dabei am Herzen gelegen.

Ein FDP-Abgeordneter sagte, seine Fraktion begrüße die Rücknahme der Verschärfungen für Power-to-X-Lösungen. Ansonsten enthalte das Gesetz jedoch Regelungen, die nicht zu mehr Rechtssicherheit für Unternehmen beitragen würden. Die Links-Fraktion regte an, Ausnahmen bei den Netzentgelten für Power-to-X nur dort zu erlauben, wo tatsächlich Stromüberschuss produziert werde und fragte nach entsprechenden gesetzlichen Regelungsmöglichkeiten. Eine Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schließlich befand, das Gesetz komme zu spät, der Prozess erscheine hektisch. Ihrer Ansicht nach wäre es außerdem besser, auch bei der Betrachtung von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) Ausnahmen von der Höhe des Energieverbrauchs abhängig zu machen. Ein Abgeordneter der AfD-Fraktion schließlich zweifelte die Effizienz der Maßnahmen und den Sinn des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes als solches an. Die hohen Strompreise würden Haushalte ohnehin zum Sparen motivieren, sagte er.

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