Ausschuss macht Weg frei für TKG-Novelle
Berlin: (hib/HAU) Der Verkehrsausschuss hat den Weg frei gemacht für die fünfte Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG), mit der unter anderem eine Unzumutbarkeitsprüfung hinsichtlich des Rechts auf Mitverlegung von Glasfaserkabeln im Rahmen von Bauarbeiten eingeführt werden soll. In der Sitzung am Mittwoch stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und AfD für den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf (19/6336) in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen geänderten Fassung. Die FDP-Fraktion votierte mit Nein. Die Linksfraktion sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Der Bundestag wird am Donnerstag abschließend über den Gesetzentwurf entscheiden.
Ziel des Entwurfes ist es laut Bundesregierung, Fehlanreize beim öffentlich geförderten Glasfaserausbau zu beseitigen und einen Überbau zu verhindern. Die Bundesregierung verweist in der Begründung zu dem Entwurf auf den im Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) in das Telekommunikationsgesetz (TKG) eingeführten Paragrafen 77i. Danach bestehe unter anderem im Rahmen von öffentlich (teil-)finanzierten Bauarbeiten die Pflicht, Telekommunikationsunternehmen die Verlegung von Breitbandinfrastrukturen im Rahmen der Bauarbeiten zu ermöglichen. Ziel sei es, insbesondere sektorübergreifende Synergien zu nutzen, wenn etwa bei der Verlegung von Abwasserkanälen ohnehin Tiefbauarbeiten durchgeführt werden müssen.
Inzwischen, so heißt es in der Vorlage weiter, werde aber vielfach ein Anspruch auf Mitverlegung geltend gemacht, „wenn die Ausgangs-Tiefbauarbeiten ihrerseits dazu dienen, Breitbandinfrastrukturen auszurollen“. Im Falle einer öffentliche (Teil-)Finanzierung entstehe dann für den Erstausbauenden die Pflicht, im Rahmen seiner Bauarbeiten zur Verlegung des Netzes anderen Telekommunikationsnetzbetreibern - und damit Wettbewerbern - zu gestatten, ihr Netz parallel im gleichen Graben zu verlegen.
Im Rahmen des Rechts auf Koordinierung von Bauarbeiten gemäß Paragraf 77i Absatz 3 TKG will die Bundesregierung daher eine Unzumutbarkeitsprüfung einführen. Demnach können Anträge auf Mitverlegung dann unzumutbar sein, „wenn die Koordinierung der Bauarbeiten dazu genutzt werden soll, ein bereits geplantes und öffentlich gefördertes Glasfasernetz mit weiteren Telekommunikationsinfrastrukturen zu überbauen“.
Der Änderungsantrag von Unions- und SPD-Fraktion sieht erweiterte Transparenzverpflichtungen für die Telekommunikationsunternehmen vor, damit unterversorgte Gebiete besser identifiziert werden können. Zudem soll das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ein Einsichtnahmerecht in den Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur erhalten. Deutlich erhöht werden sollen der Vorlage zufolge die Bußgelder bei Verstößen gegen die Versorgungsauflagen durch die Telekommunikationsunternehmen.
Die Koalitionsfraktionen begrüßten den abgeänderten Entwurf. Darin seien wichtige Punkte für die Verbesserung der Mobilfunkversorgung enthalten, hieß es von Seiten der Unionsfraktion. Mit der Novelle werde es gelingen, aktuelle Probleme aus der Praxis „endlich zu lösen“, sagte der SPD-Vertreter.
Die Oppositionsfraktionen äußerten Kritik daran, dass die teils erheblichen Änderungen erst zwei Tage vor der Abstimmung über die Novelle vorgelegt wurden. Aus Sicht der AfD-Fraktion ist die Novelle zwar keine Lösung für das Problem des Überbaus. Die eingefügten Änderungen hin zu mehr Transparenz seien dennoch unterstützenswert.
Die Stärkung der Bundesnetzagentur hinsichtlich der Strafgelderhöhung sei richtig, sagte die Vertreterin der Fraktion Die Linke. Von den Grünen wurde das „Mehr an Transparenz“ begrüßt. Dies zeige aber zugleich, dass die bisherigen Regelungen völlig unzureichend gewesen seien, kritisierte die Fraktionsvertreterin.
Die FDP-Fraktion kritisierte die Neuregelung als viel zu kurz gesprungen, um beim Ausbau der digitalen Infrastruktur vorankommen zu können. Benötigt werde dazu eine Vielzahl an Maßnahmen, wie etwa das Voranbringen neuer Verlegetechniken.