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26.06.2019 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 724/2019

Bahnausbaustrecke Kehl-Appenweier

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung hat nach eigener Aussage im Zuge der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP) keine Alternativen zur Ausbaustrecke Kehl-Appenweier geprüft. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/10774) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/10399) hervor.

Laut der Antwort wurde in der am 22. Mai 1992 abgeschlossenen Vereinbarung von La Rochelle (Staatsvertrag zwischen der Französischen Republik und Deutschland vom 22. Mai 1992) festgelegt, dass auf deutscher Seite die „Verbindung Kehl zur Schnellbahnstrecke Karlsruhe-Basel bei Appenweier hergestellt und die Strecke Saarbrücken-Mannheim auf Hochgeschwindigkeitsbetrieb ausgebaut wird“. Ergebnis der Bedarfsplanüberprüfung 2010 sei die Festlegung einer Ausbaugeschwindigkeit von 160 km/h auf der Strecke 4260 (Appenweier-Nord-Kehl Grenze) und von 180 km/h auf der neuen Verbindungskurve gewesen. Die Anmeldungen - unter anderem des Landes Baden-Württemberg und der Deutschen Bahn AG (DB AG) - zum BVWP 2030 hätten diesem Ergebnis entsprochen, heißt es.

Ein durchgehender Ausbau auf 200 km/h von Kehl bis zur Einfädelung in die Schnellfahrstrecke (SFS) Karlsruhe-Offenburg hätte laut Regierung eine zusätzliche Fahrzeitverkürzung von maximal einer Minute gebracht. „In Anbetracht der erheblich höheren Kosten für eine entsprechende Ertüchtigung der Strecke 4260 einschließlich der neuen Verbindungskurve wurde diese Lösung verworfen“, heißt es in der Antwort. Die Trassierung der Strecke für 160 km/h und der neuen Verbindungskurve für 180 km/h stelle daher einen Kompromiss zwischen der Forderung einer möglichst großen Fahrzeitverkürzung und dem Erfordernis eines gesamtwirtschaftlich tragfähigen Maßnahmenzuschnitts dar.

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