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26.06.2019 Finanzen — Anhörung — hib 725/2019

Mehr Unterstützung für Gründer verlangt

Berlin: (hib/HLE) Die Förderung von jungen Wachstumsunternehmen in Deutschland könnte verbessert werden. Darauf haben Experten in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch unter Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden Albrecht Glaser (AfD) hingewiesen. So erklärte der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften, insbesondere erfolgreiche Wachstumsunternehmen würden in Deutschland kein optimales Finanzierungsumfeld vorfinden. Zwar gebe es in der Gründungs- und anschließenden Startup-Phase eine ausreichende Zahl öffentlicher Förderprogramme, Deutschland liege aber gemessen am Bruttoinlandsprodukt bei den Venture Capital-Investitionen mit 0,043 Prozent hinter dem EU-Durchschnitt. „Gerade in der kapital- und ressourcenintensiven Marktreifephase können Wachstumsunternehmen auf zu wenig Wagniskapital in Deutschland zurückgreifen“, erklärte der Bundesverband der Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Es dürfe daher nicht verwundern, dass große Plattformunternehmen wie Alphabet, Facebook, Tencent oder Baidu in „reiferen Ölosystemen“, die wesentlich mehr Wagniskapital bereitstellen könnten, entstanden seien. Und diese Tech-Champions würden nicht nur einen substanziellen Beitrag zum amerikanischen und chinesischen Bruttoinlandsprodukt leisten. Sie seien auch ein globaler Faktor bei der Finanzierung junger, innovativer Unternehmen geworden.

Bestätigt wurde dies auch von anderen Sachverständigen. So hieß es von der Sparkasse Bremen, in der ersten Runde funktioniere die Finanzierung eines jungen Unternehmens noch ganz gut, schwieriger werde es in der zweiten Runde. Zu diesem Zeitpunkt sei ein Unternehmen noch nicht an der Börse. Nach Angaben von Lakestar Advisors Germany gibt es nur eine Handvoll Fonds in Deutschland, die zweistellige Millionenbeträge zur Verfügung stellen können. In den USA gebe es Hunderte, was auch zu Aufkäufen von deutschen Firmen durch ausländische Investoren führen könne. In der Anhörung berichteten die KfW Gründerplattform und KfW Capital über ihre Bemühungen zur Förderung von Unternehmensgründungen. Vom Bundesverband öffentlicher Banken wurde auf die Tätigkeit der insgesamt 19 Förderbanken in Deutschland hingewiesen, die ihr Augenmerk immer stärker auf innovative Gründungen legen würden. Von mehreren Sachverständigen wurde die Gründung eines sogenannten Dachfonds befürwortet, der wiederum in andere Venture Capital-Fonds investieren kann.

Auch der Bundesverband Deutsche Startups erklärte, es gebe aktuell einen Mangel an Venture Capital, insbesondere in der sogenannten „Later stage“-Phase. Neben der Schaffung von Leuchtturmprojekten wie eines Zukunftsfonds Deutschland habe auch eine attraktive Ausgestaltung des Steuerrechts eine fundamentale Bedeutung für Startups. Hingewiesen wurde unter anderem auf die Notwendigkeit, die Nutzbarkeit von Verlustvorträgen zu erweitern. Damit könnten bei einem Anteilseignerwechsel fortbestehende Investitionshemmnisse minimiert werden. Dass es in diesem Bereich Probleme gibt, wurde von der Kanzlei Pöllath + Partners bestätigt.

Professor Orestis Terzidis vom Karlsruher Institut für Technologie zog eine kritische Bilanz von Unternehmensgründungen in Deutschland. Nach seinen Angaben spielt nicht die Anzahl der Gründungen die wichtigste Rolle, sondern die Qualität der Gründungen und die Größe der Investitionen. Dass Europa und Deutschland hier Nachholbedarf haben, machte er an einem direkten Vergleich der sogenannten Unicorns deutlich. Das sind Unternehmen deren Wert die Marke von einer Milliarde Dollar übersteigt. Der Wissenschaftler zitierte einen Bericht von KPMG, wonach es im Jahr 2018 in den USA 53, in Asien 26 und in Europa zehn Unicorns gegeben habe.

Grundlage der Anhörung war ein Antrag der FDP-Fraktion (19/5053), die sich dafür ausspricht, in Deutschland Grundlagen für eine neue Gründerkultur zu schaffen. Um innovative Jungunternehmen zu unterstützen und damit Arbeitsplätze, Wachstums und Zukunftschancen in Deutschland zu halten, schlägt die FDP-Fraktion unter anderem bessere Bedingungen im Steuerrecht vor. So sollen Unternehmen künftig von steuerlichen Belastungen wie der eingeschränkten Nutzbarkeit von Verlustvorträgen befreit werden. Außerdem verlangt die FDP-Fraktion die Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung.

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