Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft
Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf „zum Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft bei Eintritt in eine terroristische Organisation“ (19/11127) vorgelegt, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll ein Deutscher, der im Inland oder auch im Ausland freiwillig eine terroristische Vereinigung gründet oder sich an ihr als Mitglied beteiligt, die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, „sofern er zum Zeitpunkt der Tat noch eine weitere Staatsangehörigkeit innehatte“.
In der Vorlage schreibt die Fraktion, die „in den vergangenen Jahren in das Gebiet des IS ausgereisten deutschen Staatsbürger, welche für den IS im Nahen Osten gekämpft und das Land mit brutalem Terror überzogen haben“, forderten nach der Zerschlagung der Terrormiliz und ihrer teilweisen Festsetzung und Inhaftierung nun ihr Recht auf Rückkehr in die Bundesrepublik ein. Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage ist es dem deutschen Staat nicht gestattet, diesen Personen die Einreise zu verweigern. Vielmehr sei ihnen, da es sich um deutsche Staatsbürger handelt, die Einreise grundsätzlich ungehindert zu gewähren. Erst bei konkretem Verdacht einer begangenen Straftat könnten deutsche Behörden die Person am Flughafen festnehmen.
Auch eine Abschiebung deutscher Staatsbürger aus dem Irak oder Syrien sei den abschiebenden Ländern schwerlich zu verweigern, heißt es in der Vorlage weiter. Es sei „einer demokratischen und zivilisierten Gesellschaft jedoch nicht vermittelbar, dass Menschen, die in einem anderen Land gemordet beziehungsweise in völkerrechtswidrigen sowie unmenschlichen Aktivitäten verwickelt waren, unbehelligt in der Mitte unserer Gesellschaft leben sollen“. Bei Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft müsse daher „die Möglichkeit des Entzugs der deutschen Staatbürgerschaft per Gesetz sichergestellt werden, um die Einreise von Gewaltstraftätern im Vorfeld zu verhindern“.