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27.06.2019 Gesundheit — Anhörung — hib 729/2019

Akademisierung des Hebammenberufs

Berlin: (hib/SUK) Hebammen sollen künftig in einem dualen Studium ausgebildet werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (19/10612) vor. Unter einer Vielzahl von Experten sorgt dieses Vorhaben für Zustimmung, das wurde am Mittwoch deutlich in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit.

So sagte die Einzelsachverständige Melita Grieshop von der Evangelischen Hochschule Berlin, eine bessere Qualität in der Ausbildung führe zu mehr Qualität in der Versorgung. Besonders begrüßenswert sei die geplante systematische Praxisanleitung sowie eine Vergütung der Auszubildenden. Zur Zukunft der Hebammenschulen sagte Grieshop, eine längere Übergangsfrist für den Systemwechsel begünstige diese - dies sei aber nicht zielführend und begünstige Parallelstrukturen. Die Sachverständige regte an, die Gesamtverantwortung für den Studiengang solle stärker bei den Hochschulen angesiedelt sein, sie sollten auch die praktischen Ausbildungsteile planen und koordinieren. Dieser Ansicht ist auch der Wissenschaftsrat. Friederike Prinzessin zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein betonte, dass die Hochschulen zuständig für die inhaltliche wie praktische Ausgestaltung des Studiums sein sollten. Zudem reiche es nicht aus, sich nur auf ein Bachelor-Studium zu konzentrieren, auch Master und Promotion müssten mitgedacht werden.

Als ausgesprochen positiv wurde die geplante Verzahnung von Theorie und Praxis auch vom Deutschen Hebammenverband bewertet. So sagte Yvonne Bovermann, es gebe in Deutschland mehr als 1.000 dieser Studiengänge, dies funktioniere „hervorragend“. Die geplante Ausbildung könne zum „Erfolgsmodell“ werden. Als Voraussetzung für eine Studiengangleitung müsse die entsprechende Lehrkraft „mindestens“ einen Masterabschluss vorweisen können, mittelfristig sollten die Positionen nur an promovierte Hebammen vergeben werden.

Für den Deutschen Caritasverband bezeichnete Elisabeth Fix den geplanten hohen Anteil an Praxisanleitung als „besonders positiv“. Der Gesetzentwurf sieht vor, von den insgesamt 4.600 Stunden für das Studium mindestens je 2.100 Stunden berufspraktisch beziehungsweise akademisch auszurichten. Fix forderte hier Nachbesserungen und schlug vor, die verbleibenden 400 Stunden dem berufspraktischen Teil zuzumessen.

Skeptisch bezüglich einer Akademisierung des Hebammenberufs ist dagegen der GKV Spitzenverband. So sagte Steffen Waisz, aus Untersuchungen wisse man, dass etwa in Bayern rund ein Drittel der Hebammen die Zugangsvoraussetzungen für ein Studium nicht erfüllten. Es bestehe die Gefahr, dass akademisch qualifizierte Hebammen sich künftig auf die Geburtshilfe konzentrieren könnten und eine Lücke bei der Wochenbettbetreuung entstehe. Daher schlage sein Verband einen Ausbildungsberuf der Mütterpflegekraft vor. Eine Kostenersparnis für die gesetzlichen Krankenkasse stehe nicht zu erwarten - bei einer Finanzierung der Hebammenausbildung im Hochschulstudium würden die Versicherten für versicherungsfremde Leistungen bezahlen müssen.

Auch der Sachverständige Frank Louwen von der Uniklinik Frankfurt am Main sprach sich für „eine Akademisierung mit Augenmaß“ aus - man dürfe den Schülerinnen nicht den Weg an die Schulen versperren. Aktuell gebe es 16 Studiengänge, die ganz unterschiedlich verteilt seien - in fünf Bundesländern etwa gebe es keine Möglichkeit für dieses Studium. Es spreche nichts dagegen, dass eine Hebamme mit 40.000 Praxisstunden in ein weiterführendes Studium ginge; diese Möglichkeit gebe der Gesetzentwurf aber nicht her.

Für die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft sagte Nicola Bauer dagegen, die Hebammenschulen seien künftig „überflüssig“, zudem sei ihre Finanzierung über 2026 hinaus unklar. Es sei sinnvoll, wenn die Lehrerinnen dieser Schulen an die Hochschulen gingen. Ihr Verband halte zudem ein siebensemestriges Studium für sinnvoll.

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