Aufzeichnungen in Strafprozessen
Berlin: (hib/mwo) Die FDP-Fraktion hat einen Gesetzentwurf (19/11090) vorgelegt, der die Nutzung von audiovisuellen Aufzeichnungen in Strafprozessen ermöglichen soll. Die Dokumentationsmöglichkeiten in strafprozessualen Gerichtsverhandlungen
entsprächen weder dem heutigen Stand der Technik, noch den Erfordernissen des modernen Strafverfahrens, die Hauptverhandlung transparent und objektiv möglichst umfassend zu dokumentieren, heißt es in dem Entwurf. Eine audiovisuelle Aufzeichnung der Hauptverhandlung sei schon seit mehreren Jahren in der Diskussion. Im Ermittlungsverfahren würden audiovisuelle Dokumentationsmöglichkeiten bereits genutzt. Auch im internationalen Vergleich würden solche Aufzeichnungen bereits in einigen Jurisdiktionen und einigen internationalen Gerichten angefertigt und verwendet. Weiter heißt es zur Begründung, eine Verpflichtung zur audiovisuellen Aufzeichnung von der Vernehmung des Beschuldigten diene einer besseren Wahrheitsfindung im Strafprozess. Es sei eine genaue Dokumentation darüber möglich, was der Beschuldigte inhaltlich gesagt hat und ob alle Förmlichkeiten der Beschuldigtenvernehmung eingehalten wurden. Dadurch könnten Fehlerquellen vermieden werden, und die Arbeit aller Prozessbeteiligten werde erleichtert.