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27.06.2019 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antrag — hib 732/2019

Finanzierung der Bahninfrastruktur

Berlin: (hib/HAU) Die AfD-Fraktion verlangt von der Bundesregierung, die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes (BRH) zur Bahninfrastrukturfinanzierung im Rahmen der zwischen Bund und Bahn geschlossenen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) zu beachten. Ein entsprechender Antrag (19/11123) steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages. Darin wird die Regierung aufgefordert, die vom BRH identifizierten Schwachstellen der Bahninfrastrukturfinanzierung „umgehend zu beseitigen“. Der Empfehlung des Rechnungshofes, die Beseitigung der bekannten Schwachstellen der LuFV nicht bis zum Jahr 2025 aufzuschieben, sei nachzukommen, heißt es in der Vorlage. Verbesserungen müssten bereits mit der anstehenden LuFV III umgesetzt werden.

Insoweit durchgreifende Verbesserungen mit der Systematik der LuFV nicht erreichbar seien, „ist das System der Bahninfrastrukturfinanzierung insgesamt umzustellen“. Sofern für die erforderlichen systematischen Verbesserungen mehr Zeit benötigt werde, sollte die Geltungsdauer der LuFV II entsprechend verlängert werden, „damit der Bund ein mit Schwächen behaftetes System nicht einfach für die nächsten fünf Jahre oder gar länger fortschreibt“, verlangen die Abgeordneten.

Zu den vom Bundesrechnungshof aufgezeigten Schwachstellen in der Systematik der LuFV gehört laut AfD-Fraktion die unzureichende Informationen über den Zustand der Eisenbahninfrastruktur. Derzeit signalisierten die vereinbarten Qualitätskennzahlen eine Verbesserung des Zustands der Eisenbahninfrastruktur, „während in der Realität eine eher negative Entwicklung zu beobachten ist“. Mangels entsprechender Informationen könne der Bund weder den Mittelbedarf präzise bemessen noch den Einsatz der Bundesmittel zielgerichtet steuern.

Der BRH habe des Weiteren die fehlende Kontrolle der wirtschaftlichen Mittelverwendung kritisiert, schreiben die Parlamentarier. Eine entsprechende Prüfung durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sehe die LuFV nicht vor, wird bemängelt.

Kritisiert würden auch Fehlanreize, die dazu führen könnten, „dass die Instandhaltung vernachlässigt wird“. So würden die Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) laut LuFV die Kosten für die laufende Instandhaltung der Eisenbahninfrastruktur tragen, während der Bund ausschließlich Ersatzinvestitionen ?nanziere. Dies könne bei den EIU zu dem Fehlanreiz führen, die Instandhaltung zu vernachlässigen und stattdessen vorzeitige Ersatzinvestitionen mit Bundesmitteln zu ?nanzieren.

Auch stünden die Sanktionen, die den EIU drohen, falls sie ihre Verp?ichtungen aus den LuFV nicht erfüllen, nach Au?assung des Bundesrechnungshofes „in keinem angemessenen Verhältnis zur Höhe der Bundesmittel“, heißt es in dem Antrag. Es sei daher fraglich, ob diese Sanktionen der Deutschen Bahn AG (DB AG) und ihren EIU „wirksame Anreize setzen“.

Als letzten Punkt führt die AfD noch die aus Sicht des BRH fehlenden Erfolgskontrollen auf. Das Haushaltsrecht verlange, den Erfolg einer ?nanziellen Maßnahme zu kontrollieren. Dafür mache es konkrete Vorgaben. So müssten die Zielerreichung, die Wirkung und die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme kontrolliert werden. Das BMVI habe eine solche Erfolgskontrolle in Bezug auf die LuFV bisher nicht durchgeführt, wird kritisiert. Insbesondere sei es bisher nicht möglich gewesen, einen Ursache-Wirkungs-Zusammenhang zwischen den eingesetzten Bundesmitteln und der Wirkung auf die sanktionsbewehrten Qualitätskennzahlen nachzuweisen, schreiben die Abgeordneten.

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