FDP-Forderungen zur LuFV
Berlin: (hib/HAU) Die FDP-Fraktion stellt mehrere Forderungen an die Bundesregierung im Zusammenhang mit den aktuellen Verhandlungen zur dritten Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) zwischen Deutscher Bahn AG (DB AG) und Bund über Zahlungen des Bundes für Ersatzinvestitionen in das Bestandsnetz der Bahn. Ein dazu vorgelegter Antrag (19/11110) steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, die sanktionsbewährten Qualitätskennzeichen durch das vom Bundesrechnungshof (BRH) geforderte Kriterium Gleislage und zusätzliche Kriterien weiterzuentwickeln und im Vertrag so zu implementieren, dass sie einen umfassenden und detaillierten Zustandsbericht der gesamten Eisenbahninfrastruktur des Bundes wiedergeben, inklusive des nachholenden Bedarfs für Ersatzinvestitionen.
Außerdem verlangen die Liberalen, die im Bundesverkehrswegeplan identifizierten Knotenpunkte aufgrund ihrer überproportionalen Inanspruchnahme als Sanierungsgegenstand explizit in die Vereinbarung mit aufzunehmen. Zudem müsse die Durchführung regelmäßiger Kontrollen der eingesetzten Bundesmittel auf ihre Wirtschaftlichkeit während der Laufzeit der LuFV III vereinbart werden. Die Finanzierungslasten bei Instandsetzung und Ersatzinvestitionen müssen aus Sicht der FDP-Fraktion so gestaltet werden, „dass die Fehlanreize zur Vernachlässigung der Instandsetzung beendet werden“. Damit die Motivation des Vertragspartners zum effektiven Einsatz der Bundesmittel erhöht wird, müssten des Weiteren effektive Sanktionen implementiert werden.
In der Begründung des Antrags heißt es, der BRH habe in seiner Stellungnahme vom Dezember 2018 zum Ausdruck gebracht, dass er bei Prüfungen in der Vergangenheit bereits mehrfach Schwachstellen in der LuFV identifiziert und der Bundesregierung empfohlen habe, diese im Rahmen der laufenden Verhandlungen zur LuFV III abzustellen. So stellten die bisher sanktionsbewährten Qualitätskennzahlen „theoretischer Fahrzeitverlust“ und „Anzahl Infrastrukturmängel“ nur unzureichend den Zustand der Infrastruktur dar. Diese ließen weder erkennen, in welchem konkreten Zustand sich das als mängelfrei gekennzeichnete Netz befindet, noch welcher Art der konkrete Infrastrukturmangel sei. Das könne zu Fehlanreizen führen, indem die leicht zu bewerkstelligen Mängel behoben werden, „obwohl andere Maßnahmen deutlich dringlicher zur langfristigen Qualitätssicherung wären“, was zu einem weiteren Anstieg des Bedarfs für Instandhaltung und Ersatzinvestitionen führen könne, schreiben die Liberalen.
Die getrennten Finanzierungen von Instandsetzungsmaßnahmen, die vom Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) getragen werden müssten, und die vom Bund finanzierten Ersatzinvestition könnten laut FDP zu zusätzlichen Fehlanreizen bei der Verausgabung der Mittel führen. So bestehe der Anreiz, „dass vorgesehene Mittel in vorzeitige Ersatzinvestitionen fließen, obwohl eine Instandsetzung ausreichend gewesen wäre“. Ebenso könne durch diese Art der Finanzierung der Anreiz bestehen, „die Schiene so lange abzufahren, bis eine reine Instandsetzung nicht mehr ausreicht und direkt eine Ersatzinvestition getätigt werden muss“.