Reformationsjahr und Weltkriegsgedenken
Berlin: (hib/AW) Der fünfhundertste Jahrestag der Reformation und der hundertste Jahrestag des Ende des Ersten Weltkrieges gehörte in den Jahren 2017 und 2018 mit zu den inhaltlichen Schwerpunkten zur Förderung und Bewahrung des kulturellen Erbes der Deutschen im östlichen Europa. Dies teilt die Bundesregierung in ihrem Bericht über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß Paragraf 96 des Bundesvertriebenengesetzes (19/10836) mit. Angesichts einer in Deutschland noch immer stark nach Westen ausgerichteten Erinnerung habe die anlässlich der beiden Jahrestage konzipierte Förderung durch die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien gewährleistet, dass auch die östliche Dimension der deutschen Geschichte präsent waren. Die Verflechtung der deutschen Kultur und Geschichte mit den östlichen Nachbarn sei sichtbar gemacht, die internationale Zusammenarbeit verdichtet und die Verständigung im europäischen Geist der Versöhnung vorangebracht worden.
Paragraf 96 des Bundesvertriebenengesetzes aus dem Jahr 1953 verpflichtet Bund und Länder, aufgrund der durch das Grundgesetz gegebenen Zuständigkeit das Kulturgut der Vertreibungsgebiete im östlichen Europa zu erhalten. Auf dieser Grundlage fördert der Bund gemeinsam mit den Ländern kontinuierlich die Präsentation, Weiterentwicklung und Erforschung von Themen der Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa. Dabei geht es um historische Regionen und Siedlungsgebiete wie Schlesien, Ost- und Westpreußen, Siebenbürgen oder das Banat, in denen früher Deutsche gelebt haben und zum Teil noch heute ansässig sind.