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28.06.2019 1. Untersuchungsausschuss — Ausschuss — hib 736/2019

Oberstaatsanwalt verteidigt seine Behörde

Berlin: (hib/WID) Der stellvertretende Leiter der Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat vor dem 1. Untersuchungsausschuss („Breitscheidplatz“) seine Behörde gegen den Vorwurf in Schutz genommen, sie habe im Laufe des Jahres 2016 Gelegenheiten versäumt, den späteren Attentäter Anis Amri aus dem Verkehr zu ziehen. Man dürfe damaliges Handeln nicht auf der Basis des Wissens von heute bewerten, sagte Dirk Feuerberg in seiner Vernehmung am Donnerstag. Der heute 56-jährige leitende Oberstaatsanwalt steht seit Mitte 2015 an der Spitze der damals neu gebildeten Abteilung 17 seiner Behörde, in der die Emittlungkompetenzen in Fällen von Terrorismus und Extremismus gebündelt sind.

Mehrfach betonte der Zeuge, er hätte „gut damit leben können“, wenn sich damals eine rechtlich unangreifbare Handhabe gefunden hätte, Amri für Monate oder Jahre hinter Gitter zu bringen. Allein sei dies nie der Fall gewesen. Der Zeuge erinnerte an den Beginn der Befassung seiner Behörde mit der Person des späteren Attentäters, ein Ermittlungverfahren wegen des Anfangsverdachts der Vorbereitung eines Tötungsdelikts seit Anfang 2016. Zugrunde lagen Erkenntnisse aus Nordrhein-Westfalen, Amri plane einen Feuerüberfall mit automatischen Waffen. Finanzieren wolle er diesen Anschlag mit der Beute aus einem Einbruch in eine Berliner Villa.

Aus der Überwachung der Telekommunikation des Verdächtigen habe sich indes kein Hinweis auf die Vorbereitung eines Attentats ergeben. Deutlich geworden sei lediglich, dass Amri in Berlin mit Drogen handelte, allerdings in einem Ausmaß, dass keinerlei Aussicht geboten habe, Untersuchungshaft oder gar eine Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe gegen ihn zu erwirken. Die Rauschgiftmengen in Amris Besitz hätten „deutlich unterhalb der Verbrechensgrenze“ gelegen. Eine Möglichkeit, ihn hinter Gitter zu bringen, hätte sich nach Feuerbergs Worten noch ergeben können, wäre es gelungen, Amri „bandenmäßigen“ oder „gewerbsmäßigen“ Drogenhandel nachzuweisen. In beiden Fällen wäre es unerheblich gewesen, wie viel Rauschgift bei ihm gefunden worden wäre.

Allerdings hätten Amri und die Personen in seinem Umfeld auch untereinander mit Drogen gehandelt, also keine gemeinsame Bande gebildet. Es sei auch nicht erkennbar gewesen, dass Amri mit den Erlösen aus dem Drogengeschäft „regelmäßig und dauerhaft“ den überwiegenden Teil seines Lebensunterhalts bestritten, die Sache also „gewerbsmäßig“ betrieben habe. Angesicht dessen, sagte der Zeuge, habe er nichts dagegen einzuwenden gehabt, dass die Polizei die Überwachung Amris noch vor Auslaufen der richterlichen Genehmigung einstellte, weil andere Prioritäten in den Vordergrund drängten: „Ich hatte keine anderen oder besseren Argumente.“ Ohnehin habe die richterliche Genehmigung nur für die Aufklärung eines möglicherweise geplanten Anschlags gegolten: „Ich habe signalisiert, dass es mir bei der jetzigen Situation schwer fallen würde, nochmals eine Verlängerung der Observation zu beantragen.“

Feuerberg betonte, die Berliner Generalstaatsanwaltschaft habe ihre Lehren aus Amris Anschlag am 19. Dezember 2016 gezogen. Sie praktiziere mittlerweile ein lückenloses und bundesweit beispielgebendes „Gefährdermanagement“: „Jeder Gefährder und jede relevante Persönlichkeit in Berlin erfreut sich heute unserer ungeteilten Aufmerksamkeit.“ Diese „Einzelbetreuung“ ende auch keineswegs mit der Verurteilung eines Beschuldigten. Dennoch sei nach sie vor nicht auszuschließen, „dass wir wieder zur Zielscheibe eines Anschlags werden können.“

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