+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

28.06.2019 1. Untersuchungsausschuss — Ausschuss — hib 737/2019

Ermittlungen der Bundesanwaltschaft

Berlin: (hib/WID) Die deutsche Justiz sucht nach wie vor nach möglichen Hintermännern oder Mittätern des Terroranschlags auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016. Bisher hätten sich allerdings keinerlei Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Attentäter Anis Amri Helfer oder Anstifter hatte, sagte der Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof Helmut Grauer am Donnerstag dem 1. Untersuchungsausschuss („Breitscheidplatz“). Der heute 45-jährige Zeuge war seit dem 20. Dezember 2016 Hauptsachbearbeiter in einer Ermittlergruppe der Bundesanwaltschaft, die an den Bemühungen zur Aufklärung der Hintergründe der Tat federführend beteiligt war. Er ist bis heute mit dem Fall befasst.

Er könne nur schwer verstehen, wie sich in der Öffentlichkeit von Anfang an die Ansicht habe durchsetzen können, die Behörden seien darauf festgelegt, Amri als Einzeltäter zu betrachten, sagte Grauer. Er habe in den Tagen nach dem Anschlag fünf Ermittlungsverfahren eingeleitet, von denen allerdings vier im Laufe der Zeit aus unterschiedlichen Gründen eingestellt wurden. Das erste richtete sich gegen einen am Tatabend festgenommenen Pakistaner, der einige Stunden lang irrtümlich für den Attentäter gehalten wurde. Das zweite vom 20. Dezember betraf den mittlerweile als Hauptverdächtigen ermittelten Anis Amri.

Drei Tage später eröffnete Grauer ein Verfahren gegen einen gewissen Mouadh Tounsi alias „Momo1“, der den Ermittlern bei der Auswertung des vom Attentäter hinterlassenen Mobiltelefons aufgefallen war, weil er wenige Minuten vor der Tat mit Amri noch Telegram-Nachrichten ausgetauscht hatte. Die Entdeckung Tounsis ist bislang der einzige Hinweis auf einen Komplizen. Seine Identität und sein Aufenthaltsort zum Zeitpunkt des Anschlags sind freilich bis heute ungeklärt. Eine Weile hielten die Ermittler einen in Berlin lebenden Verdächtigen, gegen den Grauer am 26. Dezember ein Verfahren eröffnete, für Tounsi, allerdings, wie sich herausstellte, zu Unrecht.

Das fünfte Verfahren von 29. Dezember betraf den Amri-Vertrauten Bilel ben Ammar, der den Vorabend des Attentats mit Amri verbracht hatte. Dies sowie ein am Tatort aufgenommenes Fotos eines Mannes mit blauen Handschuhen, in dem man zunächst Ben Ammar hatte erkennen wollen, begründete den Anfangsverdacht einer Mittäterschaft. Ben Ammar, der am 1. Februar 2017 in seine Heimat Tunesien abgeschoben wurde und dort derzeit eine achtjährige Haftstrafe wegen Mitgliedschaft in einer terroristischer Vereinigung namens Ansar al Scharia verbüßt, gilt als besonders geheimnisumwitterte Figur.

Er war nach dem Anschlag zehn Tage lang abgetaucht, bis er in Haft kam. Bis heute weiß man nicht, wo er sich damals aufhielt, und was er trieb. Nicht vollständig geklärt ist auch sein Verbleib zum Zeitpunkt der Tat, ebenso, was er am Vorabend mit Amri zu besprechen hatte. Dennoch erteilte Grauer am 13. Januar 2017 für die Bundesanwaltschaft das Einverständnis, Ben Ammar abzuschieben. Er stellte das Verfahren gegen ihn allerdings erst im Oktober ein.

Dem Ausschuss sagte er, zwar seien viele Fragen offen, dennoch habe sich der Verdacht der Mittäterschaft gegen Ben Ammar nicht erhärten. Fest stehe, dass er nicht der am Tatort fotografierte Mann mit blauen Handschuhen war. Auch sein Treffen mit Amri am Vorabend hänge nicht notwendigerweise mit dem Anschlag zusammen. Amri sei damals auf er Suche nach einem für das Attentat geeigneten Lastwagen gewesen. Er haben an diesem Abend nicht wissen können, dass er am nächsten Tag fündig werde.

Marginalspalte